Alle Angelegenheiten rund um Ihren Schwerbehindertenausweis (Beantragung, Antrag auf Verschlimmerung, Wertmarken etc.) werden ausschließlich durch den Rhein-Erft-Kreis bearbeitet.
Bitte rufen Sie die folgende Rufnummer an: 02271/83-45031 oder die Zentrale des Rhein-Erft-Kreises 02271/83-0 oder per E-Mail an schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist zuständig für Fragen rund um die Teilhabe am Arbeitsleben.
Es werden nach Kapitel 10 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX Leistungen erbracht, um die Erwerbstätigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit möglichst auf Dauer zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Der Katalog der grundsätzlich möglichen Leistungen ergibt sich aus § 49 SGB IX.
Daneben gehören auch Beratungen in Fragen des Kündigungsschutzes (sowohl für Arbeitgeber als auch für behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer) zu den Aufgaben der Fachstelle.
Arbeitgeber können sich mit Fragen auch an die einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber wenden:
https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/inklusionsamt/fachberatung/einheitliche_ansprechstellen_fuer_arbeitgeber/eaa.jsp