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Hochwasser

Hochwasserereignis an der Kleinen Erft am 15.07.2021, Bergheim, Quadrath-Ichendorf,
© Feuerwehr Bergheim



Das Hochwasserereignis vom Juli 2021 in der Kreisstadt Bergheim


Im Stadtgebiet der Kreisstadt Bergheim sind als Folge des Hochwasserereignisses vom
14. - 17.07.2021 im Bereich der Erftaue keine neuen Höchstwasserstände aufgetreten, die über das 10jährige Hochwasser hinausgehen. Das bestätigen auch die Messungen am Pegel Glesch, die der Kreisstadt Bergheim vom Erftverband zur Verfügung gestellt und in ihrer Aussage inhaltlich bestätigt wurden. In der Kreisstadt Bergheim sind im Bereich der Erftaue demnach keine Hochwasserstände aufgetreten, die nicht bereits in den Hochwassergefahrenkarten verzeichnet sind.


Die Kreisstadt Bergheim ist aufgrund der natürlichen Überflutungsflächen der Erft (Kerpener Bruch und Parring) sowie den Renaturierungsmaßnamen an der Erft, durch die Hochwasser-rückhaltebecken im Oberlauf der Erft (für Bergheim wichtig: HRB Mödrath und HRB Hochheim) und vor allem aber durch den Einbruch des Hochwassers in die Kiesgrube Blessem und die ehemalige Kiesgrube Kerpen-Türnich insgesamt glimpflich davongekommen.


Das Extrem-Hochwasserereignis vom Juli 2021 wird innerhalb der Stadtverwaltung und mit den übergeordneten Planungs- und Zuständigkeitsebenen und Wasserbehörden intensiv aufgearbeitet. Für den zukünftigen Hochwasserschutz müssen neue Konzepte erarbeitet und entsprechende Maßnahmen (Hochwasservorsorge) umgesetzt werden.


Im August 2021 hat sich die stadtinterne, fachübergreifende Arbeitsgruppe Hochwasser und Starkregen neu aus der vormaligen Arbeitsgruppe Hochwasserrisikomanagement formiert.

Ansprechpartnerin bei der Kreisstadt Bergheim zum Thema Hochwasser und Starkregen:


Frau Kerstin Hoffmann, Abt. Planung und Umwelt 
Telefon: 02271-89 680
kerstin.hoffmann@bergheim.de


Hochwasserrisikomanagement in NRW

Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte


Die einzelnen Hochwassergefahren- und risikokarten für den Bereich der Erft und der Kleinen Erft im Stadtgebiet von Bergheim finden Sie hier:
https://www.flussgebiete.nrw.de/gefahren-und-risikokarten-tezg-erft-5945
Nach dem Extremhochwasser vom Juli 2021 in NRW werden die Karten aktuell überarbeitet und aktualisiert.


Ausschnitt aus der Website Flussgebiete NRW


Flussgebiete NRW


FLUSSGEBIETE NRW |
Die zentrale Webseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW gibt alle wichtigen Informationen zu den Themen:


- Bewirtschaftung der Flüsse (Umsetzung der EG-Wasserrahmenlinie,
  Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen)
- Hochwasserrisikomanagement (Umsetzung der EU     
  Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)
- Zuständigkeiten Bewirtschaftung und Hochwasserschutz
- Hilfe- und Fördermöglichen über das Land NRW


Titelblatt Kommunensteckbrief Bergheim



Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement in der Kreisstadt

Bergheim


Hier finden Sie die Kommunensteckbriefe zum Hochwasserrisikomanagementplan:

https://www.flussgebiete.nrw.de/node/5741
Der Kommunensteckbrief stellt die Maßnahmenplanung zur Verminderung von Hochwasserrisiken der Kommune dar. Sie wurde auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko, die sogenannten Risikogewässer, erarbeitet.
Bitte beachten: Der vorliegende Kommunensteckbrief für die Kreisstadt Bergheim wurde vor dem Hochwasserereignis im Juli 2021 erarbeitet wurde und nun ebenfalls aktualisiert werden muss. 

Ausschnitt aus der Webseite von ELWAS



Wasserwirtschaftsverwaltung NRW


Interaktive Karten mit verschieben Hochwasserständen sind auch beim Kartendiensten elwasweb.nrw.de bzw. uvo.nrw.de abrufbar.
https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf


Das Fachinformationssystem ELWAS ist ein elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW.

Überschwemmungsgebiete

Ausschnitt: Karte des Überschwemmungsgebietes der Erft



Die Karten der Überschwemmungsgebiete auf der Grundlage des hundertjährigen Hochwassers werden von der Bezirksregierung Köln erstellt und veröffentlicht:


Überschwemmungsgebiete Teileinzugsgebiet Erft (nrw.de)
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/erft/index.html 


Die Darstellung von Überschwemmungsgebieten im Regionalplan Köln ist vor allem bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Erteilung von Baugenehmigungen relevant.


Aktuell wird eine neue Darstellung von Überschwemmungsgebieten im Regionalplan Köln erarbeitet, die auch das zukünftige 100 jährige Hochwasser nach der Einstellung der Wasserhaltung in den Tagebauen mit einbezieht.


Auf der Homepage der Bezirksregierung Köln zum Thema Hochwasserschutz
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/index.html
stehen Ihnen weiterführende Informationen u. a. zu den folgenden Themen zur Verfügung:
- Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
- Genehmigung der Errichtung oder wesentlichen Änderungen von
  Hochwasserschutzanlagen
- Genehmigung von Vorhaben in Überschwemmungsgebieten und von
  Anlagen in und an Gewässern
- Hochwassermeldedienst


Bauen im Überschwemmungsgebiet


Gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden für vom Hochwasser gefährdete Bereiche sogenannte Überschwemmungsgebiete festgelegt. Die genaue Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete kann bei den zuständigen Wasserbehörden oder der Bezirksregierung Köln ein-zusehen werden
Link:https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/erft/index.html
In § 78 Absatz 1 WHG sind bestimmte Verbote im Überschwemmungsgebiet festgelegt. Gemäß § 78 Absatz 3 und 4 WHG kann unter bestimmten Voraussetzungen für Anlagen und Maßnahmen eine Genehmigung erteilt werden.
Zudem bedarf es zur Errichtung oder wesentliche Veränderung von baulichen Anlagen an Gewässern einer Genehmigung gemäß § 22 Landeswassergesetz.
Bei allen baulichen Anlagen ist darauf zu achten, dass das Gewässerprofil nicht eingeengt und der Abschluss, besonders der Hochwasserabfluss, nicht beeinträchtigt wird. Bei Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet, die nach § 63 Landesbauordnung einer Baugenehmigung bedürfen, schließt diese Baugenehmigung der genehmigungspflichtigen Behörde (zuständige Stadt) die Genehmigung nach § 78 WHG mit ein. Im Verfahren wird das Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde hergestellt und der zuständige Bachverband beteiligt. Bei allen anderen Bauvorhaben erteilt die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises die Genehmigung.

Ansprechpartner Untere Wasserbehörde, Rhein-Erft-Kreis
Bauen an Gewässern/im Überschwemmungsgebiet | Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Amt für technischen Umweltschutz, Abteilung Technischer Umweltschutz Wasser
Telefon: 02271/83-17012, E-Mail: 70@rhein-erft-kreis.de


Wiederaufbauhilfe - Förderung

Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe vom Land NRW:
https://www.land.nrw/de/wiederaufbauhilfe
https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen


Webseite vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW mit allen Informationen zu den Wiederaufbauhilfen und der Antragstellung für Geschädigte der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 mit unterschiedlichen Bestimmungen für:
- Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- Unternehmen
- Betriebe der Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe
- Kommunen und Wasserverbände

Auf der Webseite finden Sie auch Informationen zu der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen:
- Förderzweck:
Beseitigung von hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind.
- Anträge stellen:
 bis zum 30. Juni 2023