Ab dem 22.04.2014 ist die vorzeitige Teilnahme an der Integrationsratswahl durch Briefwahl möglich. Hierzu ist spätestens bis zum 23.05.2014, 18:00 Uhr ein entsprechender Antrag erforderlich, der persönlich im Wahlamt oder auch schriftlich durch Brief (formlos, s. auch Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung), online, Telegramm, Telefax oder E-Mail gestellt werden kann. Telefonische Anträge sind nach gesetzlicher Vorgabe unzulässig und werden deshalb auch nicht angenommen.
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Adresse anzugeben. Bei auswärtigem Aufenthalt - z. B. Urlaub - kann zusätzlich die auswärtige Zustelladresse angegeben werden.
Die Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen ist nur möglich, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; sie hat dies dem Wahlbüro gegenüber schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.
Nur die Wahlbriefe, die am Wahltag 25.05.2014 bis 16:00 Uhr bei der Stadt Bergheim als Wahlbehörde eingehen, nehmen an der Stimmenauszählung teil. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.