Die Kreisstadt Bergheim trägt als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe die gesetzlich verankerte Gesamt- und damit Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfeplanung dient dazu, diesen Auftrag zu erfüllen.
Die Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es zu ermitteln:
Die Jugendhilfeplanung beinhaltet verschiedene Fachplanungen, die mit und von den entsprechenden Fachabteilungen vernetzt durchgeführt werden. Zum Beispiel:
Der Kinder- und Jugendförderplan ist dabei ein zentrales Steuerungsinstrument der Jugendhilfe, das förderrelevante Inhalte vorgibt.
Die Aufgaben werden partnerschaftlich im Dialog mit den freien Trägern erfüllt. Hierzu treffen sich unter anderem regelmäßig die Arbeitsgemeinschaften nach AG 78 SGB VIII (kurz AG 78).
Die Jugendhilfeplanung ist als Teilbereich in die Sozialplanung eingebettet. Die Tätigkeitsfelder der Bergheimer Sozialplanung sind:
Im Rahmen des Landesförderprogramms „NRW hält zusammen-für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ wird aktuell u.a. gemeinsam mit der Stadtentwicklungsplanung ein Indikatoren-Set erarbeitet, das als Grundlage eines Sozialraummonitorings zur Identifizierung von Handlungsbedarfen dienen soll.