Keyvisual background

Jugendhilfeplanung

Ziele und Aufgaben der Jugendhilfeplanung

Kinder zeichnen etwas im Flächennutzungsplan ein

Die Kreisstadt Bergheim trägt als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe die gesetzlich verankerte Gesamt- und damit Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfeplanung dient dazu, diesen Auftrag zu erfüllen.


Die Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es zu ermitteln:

  • Welche Einrichtungen, Diensten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es? (Bestandsfeststellung)
  • Was brauchen die Kinder, Jugendliche und ihre Familien an Angeboten zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung? (Bedarfsermittlung)
  • Welche Maßnahmen und Angebote müssen geschaffen werden? Wie müssen sich ggf. bestehende Angebote verändern? (Maßnahmenempfehlung)

Die Jugendhilfeplanung beinhaltet verschiedene Fachplanungen, die mit und von den entsprechenden Fachabteilungen vernetzt durchgeführt werden. Zum Beispiel:

  • Kinder-und Jugendförderplan
  • Kindertagesstättenbedarfsplanung
  • Schulentwicklungsplanung

Der Kinder- und Jugendförderplan ist dabei ein zentrales Steuerungsinstrument der Jugendhilfe, das förderrelevante Inhalte vorgibt.


Die Aufgaben werden partnerschaftlich im Dialog mit den freien Trägern erfüllt. Hierzu treffen sich unter anderem regelmäßig die Arbeitsgemeinschaften nach AG 78 SGB VIII (kurz AG 78).