Jugendleitercard
Was ist die JuLeiCa?
Die JugendleiterIn-Card ist ein Ausweis für EhrenamtlerInnen in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird. Ferner dokumentiert die Juleica, dass ihre InhaberInnen freiwillig Verantwortung übernehmen, sich für Andere einsetzen und Schlüsselqualifikationen besitzen wie z.B. soziale Kompetenz, Leitungs- und Planungserfahrung. Letztlich berechtigt sie ihre InhaberInnen bestimmte Vergünstigungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in Anspruch zu nehmen.
Für wen ist die Juleica?
Die JugendleiterIn-Card erhalten Personen, die bei einem öffentlichen oder einem freien (nach § 75 SGB VIII - Kinder- & Jugendhilfegesetz - anerkannten) Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 KJHG).
Voraussetzungen, um die Juleica zu erhalten, sind
- ein Mindestalter von 16 Jahren, in Ausnahmefällen auch 15 Jahren
- eine kontinuierlich ehrenamtliche Arbeit bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe
- eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung durch:
- eine entsprechende Berufsausbildung (z.B. als Erzieher/In,
Sozialpädagoge/In) oder
- ein entsprechendes Studium (z.B. Sozialpädagogik Studium)
oder
- die erfolgreiche Teilnahme an einer umfassenden Jugendgruppenleiterausbildung
- ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs
- keine Vorbelastung in strafrechtlicher Hinsicht, die der Leitung einer Jugendgruppe entgegen steht (kein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis)
Woher kommt die Juleica?
Zuständig für die Ausstellung ist das für den Antragsteller zuständige Jugendamt. Der/Die AntragstellerIn füllt den Antrag auf dem PC aus (Download unter http://www.juleica.de/), lässt sich die persönlichen Voraussetzungen von dem Träger bei dem er/sie ehrenamtlich tätig ist bescheinigen und reicht ihn mit einem Passfoto beim zuständigen Jugendamt ein. Dieses leitet die Anträge zu vier Stichtagen im Jahr (01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember) an die Produktionsfirma weiter. Wenn die Karten ersellt sind, leitet sie das Jugendamt an die Antragssteller weiter. Die Kosten übernimmt die jeweilige Kommune.
Wie lange gilt die JuLeiCa?
Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt drei Jahre. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, verliert die Karte ihre Gültigkeit und ist zurückzugeben. Liegen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vor, kann auf Antrag eine neue Card ausgestellt werden. Für die Neu-Ausstellung der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen (Auffrischungen) im Gesamtumfang von mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen. Zusätzlich ist für die Neu-Ausstellung der Nachweis einer Auffrischung der Erste-Hilfe-Ausbildung zu erbringen.
Vergünstigungen mit der JuLeiCa (Stand zum Dez 2009)
- Sonderurlaub bei ehrenamtlicher Tätigkeit
- Erstattung bei Verdienstausfall
- Ermäßigungen für ausgewiesene Veranstaltungen von BM-CULTURA im MEDIO.RHEIN.ERFT
- STADTBIBLIOTHEK Bergheim, Nachlass in Höhe von 50% auf die Zahlung der Jahresgebühr
- Kostenlose Mitgliedschaft beim Bundesjugendwerk, Vergünstigungen bei Übernachtungen in Jugendherbergen
- Handelswaren des regionalen Sportgeschäftes Dixies Sporttreff
- Inhaber der Juleica haben darüber hinaus die Möglichkeit eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für gemeinnützige freiwillige Tätigkeiten im Ehrenamt. Mit der Vergabe von Ehrenamtskarten möchten die Kreisstadt Bergheim, das Land, die Kreise und Kommunen den zahlreichen Bürger/Innen danken für ihren Einsatz für das Gemeinwohl. Weitere Informationen rund um das Thema „Ehrenamtskarte“, wie Antragsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen etc. erhalten Sie hier.
Weitere ausführliche Informationen und Auskünfte zu Voraussetzungen, Antragsverfahren, Vergünstigungen usw. sind unter folgender Adresse zu finden: