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Jugendschöffenwahl 2023

Jugendschöffen für das Amtsgericht Bergheim und das Landgericht Köln gesucht - Wahlperiode 2024-2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für eine Amtszeit von 2024 bis 2028 an den zuständigen Amts- oder Landgerichten gewählt. Die Kreisstadt Berg-heim erstellt zurzeit Vorschlaglisten zur Wahl von Schöffen für das Amtsgericht Bergheim sowie das Landgericht Köln. Bewerbungen sind schon jetzt möglich und sollten bis zum 15.03.2023 an die jeweiligen Fachabteilungen bei der Kreisstadt Bergheim gerichtet sein.

Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig. Zwingende Voraussetzung sind jedoch unter anderem:

  • am Stichtag 01.01.2024 das Mindestalter von 25 Jahren und Höchstalter von 69 Jahren
  • Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Bergheim
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse für die Ausübung des Schöffenamtes
  • keine Einschränkung für die Ausübung des Schöffenamtes aus gesundheitlichen Gründen
  • keine Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung über das Vermögen
  • keine Vorstrafen von mehr als sechs Monaten und kein aktuell laufendes Strafverfahren
  • Jugendschöffen sollen außerdem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen und eine erzieherische Befähigung aufweisen.

Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl finden Sie unter anderem unter www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de.


Interessierte für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen)
richten Ihre Bewerbung bitte bis zum 15.03.2023 an die Kreisstadt Bergheim, Fachbereich Jugend und Bildung, Abteilung Jugendförderung, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim,
jugendfoerderung@bergheim.de, Tel. 02271/ 89 261.

Das Bewerbungsformular steht Ihnen am rechten Bildschirmrand als Download zur Verfügung.