Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für eine Amtszeit von 2024 bis 2028 an den zuständigen Amts- oder Landgerichten gewählt. Die Kreisstadt Berg-heim erstellt zurzeit Vorschlaglisten zur Wahl von Schöffen für das Amtsgericht Bergheim sowie das Landgericht Köln. Bewerbungen sind schon jetzt möglich und sollten bis zum 15.03.2023 an die jeweiligen Fachabteilungen bei der Kreisstadt Bergheim gerichtet sein.
Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig. Zwingende Voraussetzung sind jedoch unter anderem:
Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl finden Sie unter anderem unter www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de.
Interessierte für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen)
richten Ihre Bewerbung bitte bis zum 15.03.2023 an die Kreisstadt Bergheim, Fachbereich Jugend und Bildung, Abteilung Jugendförderung, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim,
jugendfoerderung@bergheim.de, Tel. 02271/ 89 261.
Das Bewerbungsformular steht Ihnen am rechten Bildschirmrand als Download zur Verfügung.