Im Falle einer Verurteilung spricht das Gericht Weisungen oder Auflagen gegen den jungen Straftäter aus. Dabei werden die folgenden Weisungen oder Auflagen von der JGH bzw. JuHiS angeboten, vermittelt oder auch überwacht:
Sozialdienst
unbezahltes Arbeiten in einer gemeinnützigen Organisation
Betreuungsweisungen
zeitlich begrenzte, jedoch regelmäßige Kontakte zur JGH, in denen gemeinsam Hilfestellungen in schwierigen Lebenssituationen erarbeitet werden sollen, in denen jedoch auch gemeinsame Aktivitäten unternommen werden können
Sozialer Trainingskurs
ein zeitlich begrenzter Kurs, in welchem den jungen Menschen soziale Verhaltensweisen und Regeln vermittelt werden um in der Gesellschaft zurecht zu kommen
Täter-Opfer-Ausgleich
zwischen Täter/Täterin und Opfer wird versucht ein gemeinsames Verständnis füreinander zu schaffen um den Konflikt zu lösen
Verkehrskurs
ein zeitlich begrenzter Kurs, in dem den jungen Menschen notwendige Verhaltensweisen im Straßenverkehr vermittelt werden
Schadenswiedergutmachung
der entstandene Schaden soll durch den Täter beglichen werden