Die Kindertageseinrichtung ist oftmals die erste Einrichtung, in der Kinder außerhalb ihrer Familie wesentliche und bedeutsame Erfahrungen sammeln. Gemeinsam mit anderen Kindern können sie ihren Interessen nachgehen, Kontakte knüpfen und selbstständig ihre Fähigkeiten erproben und erweitern. Dabei werden die Kinder durch das pädagogische Fachpersonal begleitet, unterstützt, gefördert und betreut. Der Austausch zwischen Elternhaus und Kindertageseinrichtung sowie Anregungen, Unterstützung und Einflussnahme von Eltern sind wichtige und unverzichtbare Grundlagen für eine gelingende Zusammenarbeit.
Informationen zu Angebotsformen, Buchungszeiten und Annmeldeverfahren (Kita-Navigator)
Angebotsformen
Nach dem NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiZ) werden in den Kindertageseinrichtungen, drei verschiedene Gruppenformen angeboten:
Gruppenform I ( U3 und Ü3 – Gruppe)
In dieser Gruppenform werden zwanzig Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (bis zur Einschulung) betreut. Hierbei soll die Anzahl der Kinder im Alter von 2 Jahren je Gruppe mindestens vier, aber nicht mehr als sechs betragen.
Gruppenform II ( U2 und U3 – Gruppe)
In der Gruppenform II werden zehn Kinder im Alter von 1-3 Jahren betreut.
Gruppenform III (Ü3 – Gruppe)
Diese Gruppenform bietet eine Betreuung für bis zu fünfundzwanzig Kinder im Alter von 3 Jahren und älter (bis zur Einschulung).
Aus der Übersicht der Bergheimer Kindertageseinrichtungen ist zu entnehmen, welche Einrichtung, die einzelnen Gruppenformen vorhält.
Buchungszeiten
Seit dem 01.08.2008 bieten die Kindertageseinrichtungen in der Woche unterschiedliche Buchungszeiten an :
• 25 Stunden (ohne Mittagessen)
• 35 Stunden (ohne Mittagessen)
• 35+ Stunden (mit Mittagessen)
• 45 Stunden (mit Mittagessen)
Die Buchungszeiten werden im Einvernehmen mit der Kindertageseinrichtung, entsprechend des Bedarfs der Eltern, festgelegt.
Anmeldeverfahren (Kita-Navigator)
Die Kreisstadt Bergheim hat ab sofort eine Servicestelle für den Kita-Navigator!
Bei allgemeinen Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte zu den folgenden Zeiten an die Servicestelle:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
unter der Telefonnummer: 02271 - 89-444
Ab Oktober 2015 hat die Kreisstadt Bergheim als Anmeldeverfahren den Kita-Navigator eingerichtet. Das bedeutet, dass alle Eltern zukünftig mit diesem System die Möglichkeit haben, sich ohne viel Aufwand im Internet über die Angebote der Kindertageseinrichtungen in Bergheim zu informieren.
Im Anschluss an die Suche nach frei wählbaren Kriterien, können die Eltern ein oder mehrere Kinder für eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen vormerken lassen. Die Familie wird nur einmal registriert. Das geht einfach und schnell.
Der Kita-Navigator ist ein Online – Vormerksystem und keine zentrale Platzvergabe. Das heißt, die Eltern können Ihre Kinder auf die Warteliste einer Einrichtung setzen lassen. Es bleibt aber jeder Einrichtung vorbehalten, über die Platzvergabe zu entscheiden. Die Eltern erhalten einen Einladungstermin von der Einrichtung, in der sie ihr Kind registriert haben, der dann wahr-genommen werden kann, um die Kindertageseinrichtung zu besichtigen und sich fachlich vor Ort beraten zu lassen.
Für die Planung und die Vergabe der Plätze zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres ist es sinnvoll, das Kind bis spätestens zum 01.02. eines jeden Jahres im Kita-Navigator für die ausgewählten Kindertageseinrichtungen vorzumerken. Ob eine Einrichtung Kinder unter drei und zwei Jahren aufnehmen oder alle genannten Buchungszeiten anbieten kann, entscheidet sich jährlich neu.
Essen in den Kindertageseinrichtungen - Qualitätssiegel für Ernährung
Dieses Ernährungskonzept wurde von allen Bergheimer Kindertageseinrichtungen, trägerübergreifend und gemeinsam mit Experten, erarbeitet.
Dies sind die wichtigen Bestandteile unseres Ernährungskonzeptes:
• Zuckerfreier Vormittag
• Getränke (Leitungswasser, ungesüßter Tee)
• Mittagessen (abwechslungsreich, ausgewogen, nährstoffreich)
• Ausgewählt nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
• Selbstverständlich werden gesundheitliche, kulturelle und religiöse Besonderheiten im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigt
Neben der Erarbeitung des Ernährungskonzeptes sind auch folgende wichtige trägerübergreifende Standards gemeinsam erarbeitet worden:
Ein alltagsintegriertes Sprachbildungskonzept auf der Grundlage umfangreicher Fortbildungen mit Frau Elke Schlösser zu den Themen „Sprachliche Entwicklung fördern von Anfang an“ für Kinder von 0 bis 3 Jahren und „Wir verstehen uns gut – spielerisch Deutsch lernen“ für Kinder über 3 Jahren.
Eine Schulung durch Prof. Dr. Gerd Mannhaupt hat statt gefunden, mit abschließender Zertifizierung zur Durchführung des „Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten“ (BISC) sowie ergänzt durch das „Würzburger Trainingsprogramm – Hören, lauschen, lernen“ (HLL) zur Vorbereitung auf den Erwerb der Schriftsprache.
Antrag und Pressebericht Kostenbefreiung §90 SGB VIII
Schwerpunkteinrichtungen
Die Kreisstadt Bergheim bietet den Eltern die Möglichkeit, zwischen folgenden Schwerpunkteinrichtungen auszuwählen:
Inklusionsgruppen / Heilpädagogische Gruppe
Inklusion in den Kindertageseinrichtungen
Die Landesregierung will Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen. Die rechtliche Grundlage für die inklusive Bildung und Erziehung von Kindern hat der Landtag am 16.10.2013 beschlossen. Seit dem sind einige Umstrukturierungen vorgenommen worden. Aus den integrativen Gruppen sind nun inklusive Gruppen entstanden. Das bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung ihren Tag gemeinsam erleben und eine Sonderstellung des einzelnen Kindes vermieden werden soll. „Kita inklusiv!“ steht für einen gesamtgesellschaftlichen getragenen Reformprozess. Inklusion bezieht sich hierbei auf den Bereich der institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindesalter auf allen Ebenen der Gesellschaft mit dem Ziel eines selbstverständlichen Zugangs aller Kinder zu allen Angeboten der Kindertagesbetreuung.
Aus diesem Grund werden in einer Inklusionsgruppe je 5 Plätze für Kinder mit einer Behinderung und 10 für nicht behinderte Kinder vorgehalten.
In heilpädagogischen Gruppen werden 10 Kinder mit verschiedenen Behinderungsformen aufgenommen und in ihrer Entwicklung betreut.
Sowohl in der Inklusionsgruppe als auch in der heilpädagogischen Gruppe ist zusätzlich pädagogisches und therapeutisches Fachpersonal eingestellt.
Familienzentren NRW
Der Ausbau der Familienzentren in NRW ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich voran-geschritten. Das der Kreisstadt Bergheim zustehende Kontingent von insgesamt sieben Fami-lienzentren ist inzwischen voll ausgeschöpft. In jedem der vier städtischen Sozialräume befindet sich mindestens ein Familienzentrum.
Familienzentren sind diejenigen Kindertageseinrichtungen, die neben den Kindern insbesondere auch die Familien in ihrer Entwicklung und der Bewältigung von Alltagsfragen unterstützen, begleiten und fördern. Als weiterentwickelte Kindertageseinrichtungen zielen sie darauf ab, neben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder vor allem auch die bestehenden Angebote der Familienunterstützung zusammenzuführen. Familienzentren sind für Eltern leicht zugänglich, sodass eine ziel-und passgenaue Hilfe sowie Unterstützung schneller und unkomplizierter erfolgen kann.
Alle städtischen Familienzentren, haben erfolgreich an den Zertifizierungsverfahren teilgenommen und das durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport verliehene Gütesiegel „ Familienzentrum NRW“ erhalten.
Es sind die vier Einzel-Familienzentren („Abenteuerland“, „St. Remigius“, „Flohkiste“, „Die kleinen Strolche“) sowie drei Verbund-Familienzentren („Triangel“, „Au-ßem“, „QuaTier“).
PlusKita
Ziel der Plus Kita ist die Förderung von Kindern mit besonderem Entwicklungsbedarf durch eine niedrigschwellige Unterstützung der Eltern, mit Blick auf deren Erziehungsaufgabe.
Der Schwerpunkt dieser Einrichtungen liegt insbesondere in der inklusiven Bildung, Sprachförderung sowie einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern. Außerdem ist eine gute Vernetzung mit den umliegenden Institutionen und Praxen im Sozialraum unverzichtbar.
Anerkannter Bewegungskindergarten
Diese Kindertageseinrichtungen legen ihren Schwerpunkt in die Bewegungserziehung. Das Grundanliegen eines Bewegungskindergartens besteht darin, den Kindern eine anregende, zu Aktivität und zum Handeln auffordernde Umgebung zu schaffen. In dieser kann das Kind dann über die Bewegung, seinen Körper, seine Sprache und Stimme gleichermaßen einsetzen, um sich auf seinen Gegenüber einlassen zu können. Die Bewegung hat ein in die Entwicklung förderndes Potenzial, dass sich positiv auf die Sprachentwicklung auswirkt.
Hierbei handelt es sich um ein offenes Konzept. Das bedeutet, das Kind hat eine feste Stammgruppe, darf sich aber im Laufe des Kindergartenalltags im ganzen Kindergarten frei bewegen.
Die Idee eines Bewegungskindergartens entstand dadurch, dass Pädagogen und Mediziner festgestellt haben, dass Kinder in der heutigen Zeit immer mehr Schäden durch Bewegungsmangel aufweisen.
Der Bewungskindergarten der Kreisstadt Bergheim ist zum "anerkannten Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW e.V." zertifiziert worden.
Schwerpunktkindertageseinrichtung für Sprache und Integration
Ziel dieser Einrichtungsform ist es, nachhaltig die anhaltende Stärkung der kindlichen Sprachkompetenzen, die Steigerung der erzieherischen Fähigkeiten der Eltern und die Vermittlung von pädagogischem Fachwissen zu den Aspekten Sprachentwicklung, Bildung und Förderung, sowie interkulturelles Lernen zu sichern.
Grundsätzlich gilt für alle Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger der Kreisstadt Bergheim, dass Bewegung, Sprache und Integration wichtige Bestandteile der alltäglichen pädagogischen Arbeit in der Kindertageseinrichtung sind.
Kitas
- Kitas im Sozialraum I: Bergheim Mitte, Kenten, Glesch, Paffendorf, Thorr und ZieverichPDF-Datei247,26 kB
- Kitas im Sozialraum II: Niederaußem, Oberaußem und AuenheimPDF-Datei144,05 kB
- Kitas im Sozialraum III: Büsdorf, Fliesteden, Glessen und Rheidt-HüchelhovenPDF-Datei369,27 kB
- Kitas im Sozialraum IV: Quadrath-Ichendorf und AhePDF-Datei134,50 kB
Information zum Jugendamtselternbeirat (JAEB)
Im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist die Mitwirkung von Eltern in der Kindertageseinrichtung in §9 verankert.
In jeder Kindertageseinrichtung wird zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern zu Beginn des Kindergartenjahres der Elternbeirat gewählt.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft in der Kindertageseinrichtung gegenüber dem Träger.
Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Kindergartenjahr hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Elternbeirates.
Die Versammlung der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen kann einen Jugendamtselternebeirat wählen, wenn sich 15 Prozent aller Elternbeiräte der Kindertagesein-richtungen im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben.
Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Interessen der Kindertageseinrichtungen. Hierbei geht es um Angelegenheiten, die über die einzelne Kindertageseinrichtung hinausgehen.
Das Mandat des Jugendamtselternbeirates gilt über das Kindergartenjahr hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Jugendamtselternbeirates.
Die Entscheidung, ob ein Jugendamtselternbeirat gebildet wird, liegt allein und ausschließlich in der Entscheidungskompetenz der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen.