Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabegesetz in Kraft.
Danach erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Anspruchsberechtigt sind:
- Empfänger von SGB II-Leistungen
- Empfänger von SGB XII-Leistungen
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kinderzuschlag
Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen sind:
- Jobcenter für Empfänger von SGB II –Leistungen
- Abteilung „Soziale Hilfen“ für Empfänger von SGB XII-Leistungen sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Rhein-Erft-Kreis für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag
Kostenträger ist der Bund.
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