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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabegesetz in Kraft.
Danach erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Empfänger von SGB II-Leistungen
  • Empfänger von SGB XII-Leistungen
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag

 

Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen sind:


  • Jobcenter für Empfänger von SGB II –Leistungen
  • Abteilung „Soziale Hilfen“ für Empfänger von SGB XII-Leistungen sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Rhein-Erft-Kreis für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag


Kostenträger ist der Bund.

 Klicken Sie hier, um entsprechende Anträge zu erhalten (externe Links)