Der Gesetzgeber hat Maßnahmen ergriffen und in den §§10a-16 des Jugendschutzgesetzes nun den Kinder- und Jugendmedienschutz neu geregelt.
"Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 1. Mai neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft. Das Gesetz packt mit moderner und zukunftsoffener Regulierung die zentralen Herausforderungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien von Kindern und Jugendlichen an." (Quelle: www.bmfsfj.de; "Reform des Jugendschutzgesetzes tritt in Kraft" 30.04.2021)
Im Zuge der Neuregelung wird zudem zum 01.06.2021 die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt.
Kinder und Jugendliche sind heute bereits sehr früh den Einflüssen der Medien ausgesetzt und nutzen diese oft kompetent und sinnvoll.
Die unbeschränkte und unbeaufsichtigte Nutzung kann aber auch Gefahren mit sich bringen, die aus dem nicht altersgerechten Umgang mit Büchern, Filmen, Spielen, Videos, Fernsehprogrammen und dem Internet rühren.
Die Frage, ob und wenn ja welche Informationen und Erfahrungen Kindern und Jugendlichen vorenthalten werden sollen oder müssen, ist schwer zu beantworten.
Detaillierte Informationen sowie Anleitungen zum Installieren von Schutzprogrammen auf dem heimischen PC, die bestimmte Seiten im Internet für Ihr "surfendes" Kind sperren erhalten Sie unter:
Dennoch sollte immer beachtet werden, dass auch die besten Schutzprogramme nicht die fürsorgliche und schützende Erziehung bzw. Aufsicht der Eltern ersetzen!
Informationen zur Alterseinstufung von Computerspielen finden Sie unter:
Informationen zur Alterseinstufung von Filmen finden Sie unter
Besonders wertvolle Filme werden von der Filmbewertungsgesellschaft mit einem Prädikat versehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) finden Sie unter: