Voraussetzung für eine Melderegisterauskunft ist, dass die Person in Bergheim wohnt oder gewohnt hat und Sie uns genügend Angaben (z. B. vollständiger Name, evtl. die letzte Anschrift, Geburtstag) zur Personensuche mitteilen können.
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst den Namen, Vornamen, Doktorgrad und die Anschrift einer Person und muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldewesen beantragt werden.
Benötigen Sie zusätzlich zu den o. a. Angaben Informationen über
ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Diese erweiterte Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden.
Auskünfte aus dem Melderegister zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Auskünften an Parteien und Wählergruppen, Internetauskünfte sowie Auskünfte über Alters- oder Ehejubiläen kann die betroffene Person im Vorhinein widersprechen.