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Melderegisterauskünfte

Karteikartenregister

Sie suchen einen entfernten Verwandten oder Klassenkameraden für ein Klassentreffen nach 20 Jahren? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Melderegisterauskunft über die gesuchte Person zu beantragen.

Umfang der Melderegisterauskunft

Voraussetzung für eine Melderegisterauskunft ist, dass die Person in Bergheim wohnt oder gewohnt hat und Sie uns genügend Angaben (z. B. vollständiger Name, evtl. die letzte Anschrift, Geburtstag) zur Personensuche mitteilen können.

 

Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst den Namen, Vornamen, Doktorgrad und die Anschrift einer Person und muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldewesen beantragt werden.

 

Benötigen Sie zusätzlich zu den o. a. Angaben Informationen über

  • Tag und Ort der Geburt, 
  • frühere Vor- und Nachnamen,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszugs,
  • gesetzliche Vertreter,
  • Sterbetag und –ort

ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Diese erweiterte Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden.


Auskünfte aus dem Melderegister zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Auskünften an Parteien und Wählergruppen, Internetauskünfte sowie Auskünfte über Alters- oder Ehejubiläen kann die betroffene Person im Vorhinein widersprechen.

Welche Möglichkeiten der Auskunft gibt es?

Das Einwohnermeldewesen der Stadt Bergheim bietet folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister:

Telefonische Melderegisterauskünfte können nicht erteilt werden.

Gebühren

Drei Stapel mit Geldmünzen

Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro

Melderegisterauskunft aus dem Archiv: 25,00 Euro