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Verbot von E-Zigaretten und E-Sishas für Kinder und Jugendliche
Ab dem 1. April 2016 dürfen gemäß § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) E-Zigaretten und E-Shishas (Wasserpfeifen) weder in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Konsum erlaubt werden.
Mit der Gesetzesänderung werden somit die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auch auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt. Zudem wird explizit sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Versandhandel gelten.
Mit diesen Regelungen soll dem Trend unter Jugendlichen begegnet werden, anscheinend harmlose nikotinfreie E-Shishas „zu rauchen“. Denn auch der anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Shishas oder E-Zigaretten kann durchaus dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf gesundheitsschädigendere nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.
Vor diesem Hintergrund weist die Verwaltung alle Gewerbetreibende darauf hin, dass eine Aktualisierung des Jugendschutzgesetz – Aushanges erforderlich ist.
Ausführliche Informationen zum Jugendschutz sowie das aktuelle Jugendschutzgesetz sind unter www.bergheim.de abrufbar.
Auskunft erteilt: Sylvia Spohr
Telefon: 02271-89355
E-Mail: sylvia.spohr@bergheim.de
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