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FAQ zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Darf meine 15 jährige Tochter eigentlich schon eine Spielhalle besuchen, wie lange dürfen minderjährige Jugendliche abends in der Disko bleiben und was genau sind eigentlich erziehungsbeauftragte und personensorgeberechtigte Personen?
Zu diesen und vielen anderen Fragen zum Thema „erzieherischer Kinder-, und Jugendschutz“ bietet die neue - FAQ-Internetseite (frequently asked questions) der Fachabteilung Kinder-, Jugend und Familienförderung der Kreisstadt Bergheim jede Menge Antworten und Informationen.
Nachzulesen sind diese alltagsnahen und wissenswerten Informationen ab sofort unter www.bergheim.de.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz haben, die auf dieser Seite nicht aufgeführt sind, dann melden Sie sich bitte bei der Kreisstadt Bergheim, Abteilung Kinder-, Jugend und Familienförderung, Ansprechpartnerin Nina Trumm (02271-89524, nina.trumm@bergheim.de). Neue aufkommende Fragen werden sukzessive auf der Seite eingebunden.
Datum: 03.03.2017
Abteilung: 5.2 –Kinder-, Jugend und Jugendförderung
Auskunft erteilt: Sylvia Spohr
Telefon: 02271-89 355
Fax: 02271 – 8971 355
E-Mail: sylvia.spohr@bergheim.de
www.bergheim.de
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