Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Jede/r möchte über sein/ihr Leben selbst bestimmten. Doch was passiert, wenn ich durch
Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen für mich selbst zu
treffen? Wie will ich im Krankheitsfall oder am Lebensende behandelt oder auch nicht behandelt
werden? Wie kann ich sicherstellen, dass mein eigener Wille respektiert wird?
Zu diesen Fragen lädt die Betreuungsstelle und Pflegeberatung der Kreisstadt Bergheim in
Kooperation mit dem Anton-Heinen-Haus zu einer Informationsveranstaltung zur
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein. Was bei der Erteilung einer
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beachten ist, wird durch die Referenten, Frau Karin
Olpen, Richterin am Amtsgericht Bergheim, und Herrn Dr. Keseberg, Allgemeinmediziner im
Ruhestand, informativ vermittelt. Die Veranstaltung findet am 18.10.2016 um 17.00 Uhr im
Anton-Heinen-Haus, Kirchstr. 1b, 50126 Bergheim, statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine
Voranmeldung ist erforderlich.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle, Frau Brandt-
Fischer, Tel. 02271/89525, und Frau Baumann, Tel. 02271/89499 zur Verfügung.
Auskunft erteilt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Bürgerbeteiligung
Christina Conen
Telefon: 02271- 89 651
E-Mail: christina.conen@bergheim.de
Fachauskunft erteilt:
Fürsorge und Betreuung
Edith Wüllner
Telefon: 02271-89 570
E-Mail: edith.wuellner@bergheim.de
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