Öffentliche Auslegung K22n
Mit dem Fortschreiten des Tagebaus Bergheim musste im Jahr 1984 auch die Straßenverbindung
zwischen Bergheim- Kenten und Oberaußem weichen. Dies war jedoch mit der Verpflichtung für
RWE verbunden, die Straße nach Ende des Tagebaus wiederherzustellen.
Der Rhein-Erft-Kreis als zuständige Planungsbehörde leitete 2011 das Verfahren zur Bestimmung
des genauen Straßenverlaufs der neuen K22n ein. Mittlerweile sind die Planungen soweit
vorangebracht, dass bei der Bezirksregierung Köln das Planfeststellungsverfahren eingeleitet
wurde. Im Rahmen dieses Verfahrens sind auch die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt
Bergheim aufgerufen, die Pläne einzusehen und Einwände oder Anregungen zu formulieren.
Die öffentliche Auslegung der Pläne findet vom 12.09.2017 bis einschließlich 11.10.2017 statt.
In dieser Zeit können die Pläne während der Bürozeiten bei der Stadtverwaltung Bergheim, Altes Rathaus, 1. Etage Abteilung 6.1 –
Planung und Umwelt, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim eingesehen werden.
Zusätzlich sind die Pläne online auf der Seite der Bezirksregierung Köln unter www.bezregkoeln.
nrw.de/brk_internet/verfahren/25_strasse_planfeststellungsverfahren/index.html
sowie über das zentrale Internetportal des Landes www.uvp.nrw.de verfügbar.
Einwendungen können innerhalb der Auslegungszeit schriftlich bei der Kreisstadt Bergheim unter
der o.a. Adresse oder bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.
Die neue K22n soll in Kenten im Bereich der Feuer- und Rettungswache an der Kreuzung K22/
Kölner Str. beginnen, den ehemaligen Tagebau durchqueren und in Oberaußem an der Kreuzung
L93/ Bergheimer Str. an das bestehende Straßennetz anschließen.
Auskunft erteilt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Bürgerbeteiligung
Christina Conen
Telefon: 02271- 89 651
E- Mail: christina.conen@bergheim.de
Fachauskunft erteilt:
Planung & Umwelt
Philipp Nögel
Telefon: 02271 / 89 667
E-Mail: philipp.noegel@bergheim.de
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