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Trinkglas- und Glasflaschenverbot an Weiberfastnacht und am Karnevalssonntag für die Bergheimer Innenstadt
Damit die „Jecken Tage“ friedlich und möglichst verletzungsfrei ablaufen, besteht aufgrund eines Ratsbeschlusses der Kreisstadt Bergheim ein Trinkglas- und Glasflaschenverbot für Weiberfastnacht und Karnevalssonntag. Das Mitführen von Glasflaschen wie auch von Trinkgläsern ist an Weiberfastnacht und Karnevalssonntag von 6.00 bis 24.00 Uhr im Stadtkernbereich des Bergheimer Zentrums – insbesondere im Bereich der Fußgängerzone – verboten. Ausgenommen hiervon sind der Erwerb und der Transport von Glasflaschen für den allgemeinen häuslichen Gebrauch und der allgemeine Gaststättenbetrieb.
Das Glasverbot hat sich in der Vergangenheit bewährt und wurde insgesamt, auch bei den „Karnevalsjecken“, positiv aufgenommen. Wie in den letzten 9 Jahren werden die Verbotsbereiche kenntlich ausgeschildert. In der Fußgängerzone stehen Glassammelbehälter, die eine ortsnahe Entsorgung von Glasflaschen und Trinkgläsern ermöglichen.
Das Trinkglas- und Glasflaschenverbot sowie die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes an diesen Tagen verstärkt kontrollieren. Einzelhändler, Veranstalter und Eltern werden gebeten dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche über die Karnevalstage nicht zum Konsum von Alkohol verleitet werden. An das Verantwortungsbewusstsein von Wirten und Vereinen wird gleichfalls appelliert.
Unbeschwerte tolle Tage wünschen Bürgermeister Volker Mießeler sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes der Kreisstadt Bergheim.
Auskunft erteilt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Bürgerbeteiligung
Christina Conen
Telefon: 02271- 89 651
Email: christina.conen@bergheim.de
Fachauskunft erteilt:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ralf Pantel
Telefon: 02271- 89 402
Email: ralf.pantel@bergheim.de
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