Elternbeiträge Kita und Tagespflege
Zum 01.08.2019 haben durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes alle Familien, die Sozialleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlage erhalten nach §90 SGB VIII einen Anspruch auf eine beitragsfreie Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege.
Ab dem 01.08.2019 konnen daher Bezieher
● von Leistungen nach dem SGB II (ALGII),
● von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung),
● von Leistungen nach den §2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
● von Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz
● von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
auf Antrag eine Befreiung vom Kostenbeitrag fur die Forderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitrag) erhalten.
Das Antragsformular steht auf der Homepage der Kreisstadt Bergheim zum Download bereit. Dem Antrag sind die aktuellen Bewilligungsbescheide beizufugen.
Auskunft erteilt:
Presse- und Offentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Burgerbeteiligung
Christina Conen
Telefon: 02271- 89 651
E- Mail: christina.conen@bergheim.de
Fachauskunft erteilt:
5.1 Kinder-, Jugend- und Familienforderung
Doris Ungermann, Abteilungsleitung
Telefon: 02271 - 89 444
E-Mail: doris.ungermann@bergheim.de
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