Der blaue Parkausweis wird durch die Stadtverwaltung an Personen ausgestellt, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen haben. In diesem Falle wird bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises und eines Passfotos der Ausweis sofort ausgestellt. Nur der blaue Parkausweis berechtigt zur Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen und ist in der gesamten europäischen Union gültig.
Der orange Parkausweis wird bei der Stadtverwaltung beantragt und an das Versorgungsamt bei Rhein-Erft-Kreis zur weiteren Prüfung weiter geleitet. Bei Zustimmung wird der Parkausweis durch die Stadtverwaltung ausgestellt. Er ist in ganz Deutschland gültig. Eine Zustimmung erfolgt aber nur bei:
In allen anderen Fällen ist die Ausstellung eines orangen Parkausweises nicht möglich.
Beide Ausweise sind kostenfrei. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin, die auf der rechten Seite aufgeführt ist.