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Parken im Stadtgebiet Bergheim

Ab dem 01. März 2016 erhebt die Kreisstadt Bergheim für gebührenpflichtige Parkplätze Gebühren. Die Parkgebühren werden entsprechend den Regelungen der Parkgebührenordnung erhoben. Das bedeutet, dass Autofahrer für die Nutzung bestimmter öffentlicher Parkzonen in Bergheim ab dem 01.03.2016 Gebühren zahlen, einen Parkschein ziehen und ihn gut sichtbar im Fahrzeug anbringen müssen.

Die gebührenpflichtigen Parkplätze befinden sich in Bergheim-Mitte / Stadtkernbereich und in Quadrath-Ichendorf (Frenser Straße und Köln-Aachener-Straße). Für die Nutzung des Parkhauses Marienstraße werden ebenfalls Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben.



E-Fahrzeuge parken in Bergheim ab sofort gebührenfrei! Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Fahrzeuge über ein Kennzeichen mit einem nachgestellten „E“ verfügen. Dieses kann – sofern noch nicht vorhanden – bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden

Spaltenkopf

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Was kostet das Parken?
Parkeinheit bis 15 Minuten
Parkzeit je angefangene halbe Stunde bis zu 3 Stunden
Tagesticket
Monatsticket – im jeweils festgelegten Bereich


kostenlos (Brötchentastenregelung)

0,50 Euro

5,00 Euro

40,00 Euro

Gezahlt werden kann mit Bargeld, EC-Karte und auch mobil


An den gebührenpflichtigen Parkplätzen befinden sich Parkscheinautomaten. Neben den bekannten Möglichkeiten mit Bargeld und EC-Karte zu zahlen, kann auch mit dem Mobiltelefon / Smartphone, den sogenannten "Handyparken" die Parkgebühr beglichen werden. Die Zahlung wird über SMS, Anruf oder entsprechender App ermöglicht.


Weitere Informationen zum "mobilen parken" finden Sie hier.


Die sog. Monatstickets können für folgende Bereiche ausgegeben werden:
- Parkhaus Marienstraße
- Parkplatz Aachener Tor (Zone 1)
- Zonenbereiche


o Zone 2 Südweststraße / Marienstraße
o Zone 3 Parkstreifen Hauptstraße / An der Stadtmauer
o Zone 4 Am Jobberath / Beisselstraße / Kirchstraße
o Zone 5 Schützenstraße / Rathausstraße
o Zone 6 Kölner Straße / Am Bahndamm
o Zone 7 Köln-Aachener-Straße / Frenser Straße

Für die Beantragung des sog. Monatstickets geben Sie einfach Ihren Namen, die Anschrift, das KFZ-Zeichen sowie den gewünschten Parkbereich an. Sie erhalten dann den Parkausweis und den dazugehörenden Gebührenbescheid. Die Monatstickets werden per Überweisung oder Lastschrift gezahlt.