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Pressemeldungen

3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht für den Besuch im Rathaus der Kreisstadt Bergheim

Das Infektionsgeschehen auf nationaler und lokaler Ebene spitzt sich weiter zu. Die Zahl der schweren Krankheitsverläufe steigt derzeit mit hoher Geschwindigkeit an. In einigen Regionen besteht bereits ein Engpass an Intensivbetten. Planbare Operationen müssen in vielen Fällen verschoben werden, um Kapazitäten für Patientinnen und Patienten zu haben, die an Corona erkrankt sind. Trotz vieler Erfolge durch die Impfkampagne sind noch immer zu viele Menschen – rd. 15 Mio - in Deutschland nicht geimpft. Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige, flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens.

Aus diesem Grunde gibt das Regelwerk der seit 24.11.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung verschärfte und einschneidende Schutzmaßnahmen für unser gesellschaftliches Leben vor.

Neben diesen Regelungen der Corona-Schutzverordnung bestehen für Betriebe, Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber – so auch für die Kreisstadt Bergheim - ergänzende Vorschriften, die weitergehende Pflichten im Rahmen des Infektionsschutzes erfordern.

Ab sofort ist das Betreten des Rathauses nur mit FFP2-Maske gestattet. Über die bestehende 3G Regel hinaus bleiben für den Besuch des Rathauses und der städtischen Einrichtungen die folgenden Regelungen bis auf Weiteres bestehen:

• Besucherinnen oder Besucher müssen einen Termin zur persönlichen Vorsprache haben.
Die Terminvereinbarung ist telefonisch und teilweise über die Online-Terminvergabe auf
www.bergheim.de möglich.
• Der Zutritt zum Rathaus erfolgt nach wie vor ausschließlich über den Haupteingang.
• Bereits im Eingangsbereich des Foyers erfolgt eine Abfrage, ob die Besucherinnen und
Besucher über einen Termin verfügen.
• Der Zuritt ins Rathaus ist nur unter Vorlage des Immunisierungsstatus bzw. einer gültigen Testbescheinigung (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) erlaubt.
• Besucherinnen und Besucher sehen bitte beim Vorliegen von Erkältungserscheinungen von einem Besuch ab.

Die Dienstleistungen am Serviceschalter im Rathausfoyer (Abholung von Ausweisdokumenten, Beantragung von Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Ausgabe von Mietspiegeln und Untersuchungsberechtigungsscheinen, Änderung/Aktivierung der Ausweis-PIN sowie bis zu drei Beglaubigungen) erhalten Sie montags bis freitags aktuell ohne Termin.

Die Kontaktbeschränkung ist weiterhin ein wichtiger Indikator, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona Virus zu vermeiden. Entsprechend sind die Arbeitsplätz für den Besucherkontakt mit Schutzvorrichtungen ausgestattet. Denn der Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität.

Neben den Vor-Ort-Terminen ist die Stadtverwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten
telefonisch, per E-Mail, über die Homepage und Sozialen Medien sowie dem Postbriefkasten für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Die Kontaktdaten des richtigen Ansprechpartners oder der richtigen Ansprechpartnerin für das jeweilige Anliegen sind zu finden unter https://www.bergheim.de.

Auskunft erteilt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Bürgerbeteiligung
Christina Conen
Telefon: 02271- 89 651
E-Mail: christina.conen@bergheim.de


Fachauskunft erteilt:
Zentraler Service
Birgit Ritz
Telefon: 02271 -89 137
E-Mail: birgit.ritz@bergheim.de

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