Rechtliche Betreuung für Volljährige
Die Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde überprüft im Auftrag des Amtsgerichts den Sachverhalt. Das heißt, sie prüft, ob die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für einen volljährigen Menschen notwendig ist. Dazu werden die Betroffenen durch die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde aufgesucht. Ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung unumgänglich, wird der Umfang der Betreuung erfasst. Wenn aus dem näheren Umfeld keine geeignete Person als Betreuer/in zur Verfügung steht, schlägt die Betreuungsbehörde eine/n geeigneten Betreuer/in für den Betroffenen vor. Ebenso berät sie hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Vorrausetzungen für die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung für Volljährige
- Psychische, körperliche, geistige oder eine seelische Erkrankung oder Behinderung
- Der Betroffene kann seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen
Damit kann der Betroffene von
- Angehörigen
- ehrenamtlichen Betreuern oder
- Berufs- / Vereinsbetreuern
in einem genau festgelegten Umfang vertreten werden. Dabei ist grundsätzlich nach dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu handeln.
Da eine Betreuung auch einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt, kann ein Betreuer nur dann bestellt werden, wenn es keine anderen Alternativen (z.B. Vollmachten, Unterstützungsangebote durch Verwandte und Bekannte) gibt.
Die Betreuung wird auf Antrag bzw. auf Anregung oder von Amts wegen beim Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) eingerichtet, zuständiges Amtsgericht für in Bergheim
lebende Menschen ist das
Amtsgericht Bergheim
Kennedystr. 2
50126 Bergheim
Tel.: 02271 / 80 90
Man kann als ehrenamtlicher Betreuer tätig werden,
indem man entweder Kontakt mit Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde der Kreisstadt Bergheim aufnimmt oder das Beratungs- und Einführungsangebot für ehrenamtliche Betreuer*innen der im Rhein-Erft-Kreis tätigen Betreuungsvereine in Anspruch nimmt.
Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis
Zu den Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine gehört es, Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die sich ehrenamtlich als Betreuerin oder Betreuer engagieren wollen und sie in ihrer Arbeit als Betreuerin oder Betreuer zu unterstützen. Das Angebot der Beratung und Unterstützung gilt selbstverständlich auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die für einen Familienangehörigen von den Amtsgerichten bestellt wurden. Auch die Beratung Bevollmächtigter gehört zu den Aufgaben der Betreuungsvereine. Zudem haben Betreuungsvereine planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren.
Die Betreuungsvereine bieten Ihnen u. a. an:
• Einführung in den Aufgabenbereich einer ehrenamtlichen Betreuung
• Beratungsgespräche, in denen Sie mit einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin konkrete Fragen besprechen können, die bei Ihrer Betreuung entstehen
• Vermittlung einer ehrenamtlichen Betreuung, die Ihren Wünschen entspricht
• Gesprächskreise, in denen Sie mit anderen Betreuerinnen und Betreuerin über ihre Erfahrungen sprechen können
• Fortbildungen zu verschiedenen Themen wie z. B. Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Pflegeversicherung.
Eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein ist nicht erforderlich, jedoch hat man als ehrenamtlicher Betreuer/in die Möglichkeit, sich einem Verein anzuschließen. Sie erhalten dann eine kostenlose Haftpflichtversicherung für die Betreuungsführung.
Im Rhein-Erft-Kreis gib es folgende Betreuungsvereine:
Sozialdienst Katholischer Männer für den Rhein-Erft-Kreis e. V.
Kerpener Str. 10, 50374 Erftstadt-Gymnich
Ansprechpartner: Herr Frank Nixdorf (Abteilungsleitung)
Tel: 02235-7995-51 , E-Mail: nixdorf@skm-rek.de,
Homepage: www.skm-rek.de
Sozialdienst kath. Frauen Rhein-Erft-Kreis e. V.
An St. Severin 11-13, 50226 Frechen
Ansprechpartnerin: Frau Sophie Nathusius (Abteilungsleitung)
Tel: 02234-603-98-30, E-Mail: nathusius@skf-erftkreis.de,
Ansprechpartnerin: Frau Andrea Wüsten (Gewinnung und Begleitung Ehrenamt, Vorsorgevollmachten)Tel 02234-60398-32, E-Mail: wuesten@skf-erftkreis.de,
Homepage www.skf-erftkreis.de
Lebenshilfe NRW e.V.
Gildenweg 5, 50354 Hürth
Ansprechpartner: Herr Benedikt Merten (Geschäftsfüher)
Tel: 02233-935109, E-Mail: merten.benedikt@btv-lebenshilfe-nrw.de,
Homepage: www.btv-lebenshilfe-nrw.de
Arbeiterwohlfahrt e. V. Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
Hauptstraße 72, 50126 Bergheim
Ansprechpartnerin: Frau Mukadder Celikel E-Mail m.celikel@awo-bm-eu.net
Tel: 02271-5697404, E-Mail betreuungsverein-bm@awo-bm-eu.net,
Homepage: www.awo-bm-eu.de
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vollmacht lässt sich eine Betreuung vermeiden. Sie kann nur von voll geschäftsfähigen Personen rechtsgültig erteilt werden. Die Vollmacht gilt ab Erteilung und ist an die vorgegebenen Inhalte und Bedingungen gebunden.
Patientenverfügung
Die Selbstbestimmung eines Menschen besteht bis zum Lebensende, auch wenn der Betroffene dann seinen Willen - hinsichtlich medizinischer Behandlungsmaßnahmen und operativer Eingriffe - nicht mehr äußern kann. Daher bietet es sich an, diesen Willen vorab zu erklären.
Betreuungsverfügung
Trotz bestehender Vorsorgevollmacht könnte ein Betreuungsverfahren erforderlich werden. Bestimmen Sie vorsorglich, wer für Sie gesetzlicher Vertreter werden bzw. nicht werden soll, was genau beachtet, getan und unterlassen werden soll. Es ist auch möglich, die Betreuung auf verschiedene Personen und Aufgabenkreise zu verteilen.
Info-Broschüren und Muster zu Vollmachten sind in der Betreuungsbehörde erhältlich. Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie nach Terminvereinbarung bei den Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde.
Beglaubigungen der oben genannten Vollmachten nehmen die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde vor.
Pflegeberatung
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet die Kreisstadt Bergheim eine kostenlose Beratung und Unterstützung. Die Pflegeberaterinnen informieren über Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere auch über
- ambulante und stationäre Pflegemöglichkeiten
- Tages- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel, technische Hilfen
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern etc.
- Wohnen im Alter
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur
- Selbsthilfegruppen
Ansprechpartnerinnen der Betreuungsstelle/Pflegeberatung
Frau Baumann
Raum 1.45
Tel.: 02271-89-835
Fax: 02271-89-71835
E-Mail: sarah.baumann@bergheim.de
Frau Leitz
Raum 1.44
Tel.: 02271-89-213
Fax: 02271-89-71213
E-Mail: alexa.leitz@bergheim.de
Frau Schmitz
Raum 1.45
Tel.: 02271-89-861
Fax: 02271-89-71861
E-Mail: margarete.schmitz@bergheim.de
Frau Wiesen
Raum 1.44
Tel.: 02271/89-499
Fax: 02271/8971499
E-Mail: kerstin.wiesen@bergheim.de
Pflegeberatung dienstags nach Terminvereinbarung:
Frau Brandt-Fischer
Raum 1.44
Tel.: 02271/ 89-525
Fax: 02271/ 89-71525
E-Mail: eva.brandt-fischer@bergheim.de
Pflegeberatung donnerstags nach Terminvereinbarung:
Frau Happekotte
Beratungsstelle Wohnen im Alter in der Klosterstr. 1 in Bergheim
Tel.: 02271/ 89-109
Fax: 02271/ 89-71109
E-Mail: Brigitte.Happekotte@bergheim.de
Beratungsstelle Wohnen im Alter in der Klosterstr. 1 in Bergheim
Eröffnung einer Musterdemenzwohnung in Bergheim - Zu Hause wohnen im Alter - in Kooperation zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Kreisstadt Bergheim.
Demenz ist eine der häufigsten und folgenreichsten psychiatrischen Erkrankungen, die meist im höheren Alter auftritt und insbesondere zur Beeinträchtigung von Gedächtnis, Denken, Orientierung, Lernfähigkeit, Sprache und Urteilsvermögen führt.
Ende 2021 lebten in Deutschland fast 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Anzahl der Betroffenen weiter zu. Man schätzt, dass in 2050 bis zu 2,8 Mio Menschen über 65 an Demenz erkranken, wenn bis dahin keine entsprechenden Therapien erforscht wurden.
Viele ältere und vor allem hochbetagte Menschen verbringen infolge von altersbedingten Einschränkungen ihre Zeit fast nur noch in den eigenen vier Wänden ohne großen Außenkontakt.
Es gibt jedoch in der Tat viele Möglichkeiten und Lösungen, um Häuser und Wohnungen an die Bedürfnisse der Älteren und an Demenz-Erkrankten anzupassen.
Deshalb wurde die Idee der Musterdemenzwohnung geboren, um Betroffenen und deren Angehörigen die Möglichkeit zu geben, zu sehen, wie das Leben zu Hause einfacher organisiert werden kann. Mit den entsprechenden Vorkehrungen kann es ermöglicht werden weiterhin ein sicheres Leben in den eigenen vier Wänden zu führen, ohne die Unabhängigkeit aufzugeben.
In einem Ladenlokal in der Klosterstr. 1 gegenüber dem Maria-Hilf-Krankenhaus wird seitens des Rhein-Erft-Kreis in Kooperation mit der Kreisstadt Bergheim eine solche Musterdemenzwohnung "simuliert". Die Wohnung ist mit Möbeln und den entsprechenden "Schätzchen" im Stil der 70er Jahre eingerichtet. An Beispielen in Küche, Bad sowie Wohn- und Schlafzimmer werden "Knackpunkte" aufgeführt um den Ratsuchenden umfassend zu beraten. Die Räumlichkeiten sind ab 28. November 2022 montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr für Interessierte zugänglich. Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung des Rhein-Erft-Kreis und der Stadtverwaltung Bergheim stehen dort vor Ort zur Verfügung, die gerne Fragen beantworten und Praxisbeispiele aufzeigen.
Der flexibel gestaltete Musterraum wird zudem für Schulungsangebote für interessierte Gruppen genutzt.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Telefon: 02271-8365001
Pflege-Sorgen-Telefon
Zusätzlich zur persönlichen Pflegeberatung hat die Kreisstadt Bergheim in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft Bergheim ab 01.12.2022 ein Pflege-Sorgen-Telefon für Pflegebedürftige jeglicher Art bzw. pflegende Angehörige für Fragen rund um die Pflege eingerichtet. Dieses ist montags und dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs bis freitags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch Mitarbeiterinnen der kommunalen Pflegeberatung und der Alzheimer Gesellschaft besetzt. Zusätzlich werden Anrufer außerhalb der Sprechzeiten spätestens am Folgetag zurückgerufen. Bei Bedarf können für diese Ratsuchenden ebenfalls durch die Alzheimer Gesellschaft Beratungen in der Musterdemenzwohnung durchgeführt werden um vor Ort Beispiele aufzuzeigen.
Das Pflege-Sorgen-Telefon ist unter 02271-8365490 erreichbar.