Die Betreuungsstelle überprüft im Auftrag des Amtsgerichts den Sachverhalt. Das heißt, sie prüft, ob die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für einen volljährigen Menschen notwendig ist. Dazu werden die Betroffenen durch die Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle aufgesucht. Ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung unumgänglich, wird der Umfang der Betreuung erfasst. Wenn aus dem näheren Umfeld keine geeignete Person als Betreuer/in zur Verfügung steht, schlägt die Betreuungsstelle eine/n geeigneten Betreuer/in für den Betroffenen vor. Ebenso berät sie hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Damit kann der Betroffene von
in einem genau festgelegten Umfang vertreten werden. Dabei ist grundsätzlich nach dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu handeln.
Da eine Betreuung auch einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt, kann ein Betreuer nur dann bestellt werden, wenn es keine anderen Alternativen (z.B. Vollmachten, Unterstützungsangebote durch Verwandte und Bekannte) gibt.
Die Betreuung wird auf Antrag bzw. auf Anregung oder von Amts wegen beim Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) eingerichtet.
Amtsgericht Bergheim
Kennedystr. 2
50126 Bergheim
Tel.: 02271 / 80 90
Durch eine Vollmacht lässt sich eine Betreuung vermeiden. Sie kann nur von voll geschäftsfähigen Personen rechtsgültig erteilt werden. Die Vollmacht gilt ab Erteilung und ist an die vorgegebenen Inhalte und Bedingungen gebunden.
Die Selbstbestimmung eines Menschen besteht bis zum Lebensende, auch wenn der Betroffene dann seinen Willen - hinsichtlich medizinischer Behandlungsmaßnahmen und operativer Eingriffe - nicht mehr äußern kann. Daher bietet es sich an, diesen Willen vorab zu erklären.
Trotz bestehender Vorsorgevollmacht könnte ein Betreuungsverfahren erforderlich werden. Bestimmen Sie vorsorglich, wer für Sie gesetzlicher Vertreter werden bzw. nicht werden soll, was genau beachtet, getan und unterlassen werden soll. Es ist auch möglich, die Betreuung auf verschiedene Personen und Aufgabenkreise zu verteilen.
Info-Broschüren und Muster zu Vollmachten sind in der Betreuungsstelle erhältlich. Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie nach Terminvereinbarung bei den Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle.
Pflegeberatung
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet die Kreisstadt Bergheim eine kostenlose Beratung und Unterstützung. Die Pflegeberaterinnen informieren über Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere auch über
- ambulante und stationäre Pflegemöglichkeiten
- Tages- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel, technische Hilfen
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern etc.
- Wohnen im Alter
- Freizeit, Unterhaltung, Kulur
- Selbsthilfegruppen
Ansprechpartnerinnen:
Frau Baumann
Raum 1.45
Tel.: 02271/89-835
Fax: 02271/89-71835
E-Mail: sarah.baumann@bergheim.de
Frau Brandt-Fischer
Raum 1.44
Tel.: 02271/ 89-525
Fax: 02271/ 89-71525
E-Mail: eva.brandt-fischer@bergheim.de
Frau Leitz
Raum 1.44
Tel.: 02271/89-213
Fax: 02271-8971213
E-Mail: alexa.leitz@bergheim.de
Frau Schmitz
Raum 1.45
Tel.: 02271-89-861
Fax: 02271-8971861
e-Mail: Margarete.schmitz@bergheim.de
Frau Wiesen
Raum 1.44
Tel.: 02271/89-499
Fax: 02271/8971499
E-Mail: kerstin.wiesen@bergheim.de
Termine nach Vereinbarung:
Frau Brandt-Fischer ist zwecks Terminvereinbarung unter der o. g. Telefonnummer bzw. per Mail dienstags vormittags erreichbar.
Die anderen Pflegeberaterinnen sind zu den Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar.