Möchten Sie die selbständige Tätigkeit im Reisegewerbe (z.B. als Schrottsammler/-händler oder mobiler Imbisswagen) ausüben, benötigen Sie hierfür eine Reisegewerbekarte. Wenn Sie die Reisegewerbetätigkeit unselbständig ausführen möchten, brauchen Sie eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Betriebsinhaberin/ des Betriebsinhabers oder eine Zweitschrift.
Folgende Unterlagen werden zur Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigt:
Wird der Antrag durch eine juristische Person gestellt, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen zu erbringen.
Eine persönliche Vorsprache ist für den Antrag einer Reisegewerbekarte erforderlich.
Die Gebühr für die Reisegewerbekarte beträgt 250 €; bei Antragstellung wird ein Betrag in Höhe von 100 € sofort fällig.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:
Kreisstadt Bergheim
Gewerbe- und Marktwesen
Postfach 11 69
50101 Bergheim
Bei einer Änderung Ihrer gültigen Reisegewerbekarte müssen Sie dies ändern lassen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Für die Änderung sind der Personalausweis und die Reisegewerbekarte mitzubringen. Die Gebühr für die Änderung liegt zwischen 10 € und 250 €.
Bei Aufgabe der Reisegewerbetätigkeit ist dies unverzüglich anzuzeigen und die Reisegewerbekarte abzugeben. Eine persönlich Vorsprache ist erforderlich, dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und die Reisegewerbekarte mit.
Die Reisegewerbekarte wird bei Abmeldung der Tätigkeit eingezogen. Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Sollten Sie Ihre Reisegewerbekarte verlieren, müssen Sie eine Verlustanzeige machen. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Weiterhin müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Beachten Sie bitte: Falls Sie die alte Reisegewerbekarte wieder finden oder zurückbekommen sollten, müssen Sie diese bei der Gewerbemeldestelle wieder abgeben!
Gebühr: 100 €
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.