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Kreisstadt Bergheim

Fundbüro

Sie haben etwas gefunden? Als Finder einer Sache sind Sie verpflichtet, die Fundsache unverzüglich dem Eigentümer zurückzugeben. Sollte der Eigentümer nicht ermittelbar sein, müssen Sie die Fundsache im Fundbüro abgeben bzw. diesem zuleiten. 

Damit eine Sache erfolgreich dem Eigentümer zugeordnet werden kann, sind Fundsachen so schnell wie möglich zu melden bzw. anzuzeigen.

Bei Fundfahrrädern haben Sie die Möglichkeit, diese von uns abholen zu lassen oder vorläufig bei sich unterzustellen, insbesondere, wenn Sie spätere Eigentumsrechte geltend machen möchten. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch bereit erklären, gegebenenfalls mit dem Eigentümer die Übergabeverhandlung durchzuführen.

Fundtiere bitten wir direkt bei dem örtlich zuständigen Tierheim abzugeben.

Tierheim Bergheim bmt e.V.

Für die Tierrettung ist die Feuer- und Rettungswache zuständig.

(Notfall-Rufnummern: Leitstelle Kerpen 02237 / 92405 oder 112)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Foto von Nikita Khandelwal/Pexels

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