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SGB-XII-Leistungen

Die Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Teil (SGB XII - Sozialhilfe) umfassen

  • Grundsicherung für Personen über 65 Jahren oder bei dauerhaft erwerbsunfähigen Personen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die mindestens 6 Monate erwerbsunfähig sind
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
    Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege


Anträge auf Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen können ebenfalls bei den zustöndigen Ánsprechpartnern gestellt werden.

Ihre Ansprechpartner sind (nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens):

Abteilungsleiter

Stefan Zimmermann

Zimmer: 0.52

Telefon: 02271-89-286

Fax:       02271-89-710

E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de 



Sachgebietsleiter

Wolfgang Neukirchen

Zimmer 0.54

Telefon: 02271-89-701

Fax:       02271-89-710

E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de


A - Boux 

Frau Mestrum

Zimmer 0.51

Telefon: 02271-89-253

Fax:       02271-89-710

E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de


Bouy - Es
Frau Fast
Zimmer: 0.49
Telefon: 02271 - 89-847
Fax:       02271 - 89-710

E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de


Et - Jork  

Andreas Koloska

Zimmer 0.48

Telefon: 02271 - 89-279

Fax:       02271-89-710

E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de
  


Jord - K

Elena Schwarzkopf
Zimmer 0.50
Telefon: 02271 - 89-719
Fax: 02271 - 89710
E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de



L -Pav 

Frau Valdor
Zimmer 0.53
Telefon: 02271 - 89-207
Fax: 02271 - 89710

E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de


Paw- Schn(n)
Frau Lenz
Zimmer 0.50
Telefon: 02271 - 89-537
Fax: 02271 - 89710
E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de



Schno -Steing

Stefan Ebel
Zimmer 0.51 
Telefon: 02271 - 89-538
Fax: 02271 - 89-710 
E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de


Steinh - Z  

Nobis

Zimmer 0.53

Telefon: 02271 - 89-291

Fax:       02271 - 89710

E-Mail senden an soziale-hilfen@bergheim.de


(Vorsprachen nach Terminvereinbarung)



Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" zum Schulbeginn 2020/2021 neu aufgelegt. Aus dem Fonds können Zuschüsse zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte beantragt werden.  Zusätzlich können Kosten in Höhe von maximal 150,00 Euro pro Schuljahr für mehrtägigie Klassenfahrten beantragt werden.


Antragsberechtigt sind Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder Kinder/Jugendliche, die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung sowie BUT-Leistungen erhalten. Liegen diese Voraussetzungen vor und das Einkommen ist vergleichbar gering, besteht die Möglichkeit einen Antrag bei der Abteilung Soziale Hilfen, Betreuung und Inklusion zu stellen.

Auch für das Schuljahr 2021/2022 können entsprechende Anträge gestellt werden.


Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 02271-89286 oder per Mail: Stefan.Zimmermann@bergheim.de


Weitere Informationen und das Antragsformular sind unter www.mags.nrw/haertefallfonds veröffentlicht.