- Grundsicherung für Personen über 65 Jahren oder bei dauerhaft erwerbsunfähigen Personen
- Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die mindestens 6 Monate erwerbsunfähig sind
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
Anträge auf Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen können ebenfalls bei den zustöndigen Ánsprechpartnern gestellt werden.
Abteilungsleiterin
Elke Friedt
Zimmer: 1.48
Telefon: 02271-89570
Fax: 02271-89-710
E-Mail senden an Frau Friedt
Sachgebietsleiterin
Marina Hofmann
Zimmer 0.52
Telefon: 02271-89-262
Fax: 02271-89-710
E-Mail senden an Frau Hofmann
A - Boul und Schmide - Schneb
Marianne Mestrum
Zimmer 0.51
Telefon: 02271-89-253
Fax: 02271-89-710
E-Mail senden an Frau Mestrum
Boum - Ei und Schnec - Schult
Wolfgang Neukirchen
Zimmer: 0.54
Telefon: 02271 - 89-701
Fax: 02271 - 89-710
E-Mail senden an Herrn Neukirchen
Ej - Hof und Seo - Sie
Andreas Koloska
Zimmer 0.48
Telefon: 02271 - 89 - 279
Fax: 02271-89-710
E-Mail senden an Herrn Koloska
N.N.
Zimmer 0.50
Telefon: 02271 - 89719
Fax: 02271 - 89710
E-Mail senden an
Krio - Nz und Schulu - Sen
Sarah Valdor
Zimmer 0.53
Telefon: 02271 - 89207
Fax: 02271 - 89710
E-Mail senden an Frau Valdor
O - Schmidd und Hog - Krin
Yvonne Lenz
Zimmer 0.50
Telefon: 02271 - 89-537
Fax: 02271 - 89710
E-Mail senden an Frau Lenz
N.N.
Zimmer 0.49
Telefon: 02271 - 89-653
Fax: 02271 - 89-710
E-Mail senden an
Stb - Z und Sif - Sta
Alice Nobis
Zimmer 0.53
Telefon: 02271 - 89-291
Fax: 02271 - 89710
E-Mail senden an Alice Nobis
(Vorsprachen nach Terminvereinbarung)
Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" zum Schulbeginn 2020/2021 neu aufgelegt. Aus dem Fonds können Zuschüsse zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte beantragt werden. Zusätzlich können Kosten in Höhe von maximal 150,00 Euro pro Schuljahr für mehrtägigie Klassenfahrten beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder Kinder/Jugendliche, die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung sowie BUT-Leistungen erhalten. Liegen diese Voraussetzungen vor und das Einkommen ist vergleichbar gering, besteht die Möglichkeit einen Antrag bei der Abteilung Soziale Hilfen, Betreuung und Inklusion zu stellen.
Auch für das Schuljahr 2021/2022 können entsprechende Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 02271-89262 oder per Mail: marina.hofmann@bergheim.de.
Weitere Informationen und das Antragsformular sind unter www.mags.nrw/haertefallfonds veröffentlicht.
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