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Kreisstadt Bergheim

Der vorbeugende Brandschutz dient der Vermeidung von Bränden und dem Schutz von Personen und Sachwerten im Brandfall. Das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) regelt die Aufgaben aller Beteiligten am Brandschutz.

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes werden brandschutztechnische Belange berücksichtigt. Dies beginnt bei der Auswahl der Baustoffe, geht über die Planung von Flucht- und Rettungswegen, Rauch- und Feuerschutztüren, bis hin zu Anlagen, die einen entstehenden Brand melden, oder auch eine Brandbekämpfung einleiten.

Generell dienen diese Maßnahmen dazu, Brände zu vermeiden, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten zu ermöglichen. In Bergheim prüft die Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung der Baugenehmigung, ob die Anforderungen des baulichen Brandschutzes durch die Planverfasser oder den beauftragten Sachverständigen für Brandschutz berücksichtigt worden sind und erstellt ggf. zusätzliche Auflagen. Dabei wird sie von der Brandschutzdienststelle unterstützt.

Die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle sind Fachberater für die Genehmigungsbehörden. Dies bedeutet, dass das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag der Brandschutzdienststelle zur Bewertung vorlegt. Diese prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Für besondere Gebäude und Anlagen werden zusätzlich noch Feuerwehrpläne und Objektdaten gefordert.

Diese Vorschriften und Auflagen dienen vor allem dem Schutz von Menschenleben und die Erhaltung von Sachwerten. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr.

Brandmeldeanlagen

Seit dem 01.10.2023 hat sich die Beantragung von Brandmeldeanlagen im Rhein-Erft-Kreis geändert.
Die hierfür erforderlichen Dokumente können unter folgendem Link abgerufen werden:

 Brandmeldeanlagen - Bürgerportal Rhein-Erft-Kreis (Öffnet in einem neuen Tab)

Die lokalen Anforderungen finden Sie hier:

Weitere Downloads:


Brandverhütungsschau

Die Städte und Gemeinden sind gem. § 26 BHKG verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen durchzuführen. Die Abwicklung und Organisation erfolgt in Bergheim ebenfalls durch die Brandschutzdienststelle.

Durchgeführt wird die Brandverhütungsschau von einem Brandschutzingenieur (BSI) bzw. Brandschutztechniker (BST) der Kreisstadt Bergheim.

Bei bestimmten Gebäuden, wie beispielsweise Kaufhäuser, Krankenhäuser, Hochhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Hotels, Tiefgaragen, Gewerbebetriebe etc. müssen in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen durchgeführt werden. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren gegeben sind. Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die Bauaufsicht weitergeleitet. Von dort wird die Mängelbeseitigung verfolgt.

Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle

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