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Sozialamt

Das Sozialamt der Kreisstadt Bergheim ist Ihr Ansprechpartner für

  • Gewährung von Grundsicherung für Erwerbsunfähige nach SGB-X (Sozialhilfe)
  • Kostenerstattung und Rückforderung von Darlehen nach SGB-XII
  • Unterbringung von Flüchlingen und Asylbewerbern
  • Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber
  • Hilfen für Obdachlose
  • Unterhaltsvorschuss und Heranziehung von Unterhaltspflichtigen

Weitere Ansprechpartner außerhalb der Stadtverwaltung

Gewährung von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB-II: Arbeitslosengeld II / Hartz IV)

  • Elterngeld
  • Eingliederungshilfe
  • Wohnungsbauförderung
  • Heimpflegekosten


  • Kriegsopferfürsorge
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag

Befreiung von der GEZ-Gebühr

Krankenkasse

Befreiung von Medikamentenzuzahlung und Praxisgebühr