Die Stadtkasse der Kreisstadt Bergheim wickelt den gesamten Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung ab.
Die Einzahlungen der Zahlungspflichtigen aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Bußgeldern, Kostenerstattungen etc. werden bargeldlos eingenommen. Der überwiegende Teil wird im kostengünstigen Lastschrifteinzugsverfahren abgewickelt.
Sofern Zahlungen nicht termingerecht geleistet werden, gehört es auch zu den wesentlichen Aufgaben der Stadtkasse, Mahnungen bzw. Erinnerungen zu tätigen und ggfls. als Vollstreckungsbehörde entsprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Die Vollziehungsbeamten der Stadtkasse bearbeiten die Pfändungsaufträge für eigene Forderungen der Stadt als auch Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger aufgrund eingehender Amtshilfeersuchen.
Die Stadtkasse leistet auch alle Auszahlungen, die sich aus den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Zahlungsverpflichtungen der Stadt ergeben.