Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Denkmalschutz

Die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist der Kreisstadt Bergheim als Untere Denkmalbehörde zugewiesen, die Sie diesbezüglich auf Wunsch berät und die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Denkmäler sind ein wichtiger Bestandteil des reichhaltigen und vielfältigen historischen kulturellen Erbes und stellen wichtige Säulen der örtlichen Baukultur, der Stadtbildpflege und der Wahrnehmung sowie Entwicklung der lokalen Besonderheiten und der Stadtidentität dar.

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse und sollen sicherstellen, dass u.a. Baudenkmäler, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler geschützt und sinnvoll genutzt werden.

Als gesetzliche Grundlage dient das  Denkmalschutzgesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab) (DSchG NRW).

Kontakt

Frau Rosario Köcher
Ansprechpartnerin für den Denkmalbereich "Stadtkern Bergheim" (Denkmalbereichssatzung, Stadtmauer, Aachener Tor, etc.).
Frau Ute Zacher
Ansprechpartnerin für die Stadtteile Auenheim, Büsdorf, Fliesteden, Glessen, Niederaußem, Oberaußem und Rheidt- Hüchelhoven.
Frau Verena Wiele
Ansprechpartnerin für die Stadtteile Ahe, Quadrath-Ichendorf, Bergheim (ohne Denkmalbereich), Kenten, Zieverich, Thorr, Paffendorf, Glesch.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Kreisstadt Bergheim

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung