Kriegs- und Kontingentflüchtlinge sowie Asylbewerber sind wegen der in der Regel begrenzten Aufenthaltsdauer verpflichtet, in städtischen Übergangsheimen zu wohnen.
Aussiedler hingegen besitzen ein Dauerbleiberecht. Auch sie werden zunächst in Übergangsheimen untergebracht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf dem freien Wohnungsmarkt eine entsprechende Unterkunft zu mieten.
Die Kreisstadt Bergheim verfügt über drei Übergangsheime. Die Häuser und Bewohner werden von einem Verwaltungsmitarbeiter, einer Sozialarbeiterin sowie von drei Hausmeistern betreut.
Unterbringung Flüchtlinge
Stefan Ebel
Zimmer 0.58
Telefon: 02771 / 89-287
Fax: 02271/ 89-71287
Email senden an Herrn Ebel
Renata Radu-Jusupovic (Flüchtlingshilfe)
Zimmer 0.43
Telefon: 02271 / 89-306
Fax: 02271 / 89-71306
Email senden an Frau Radu-Jusupovic
Malgorzata Schmitz (Sozialarbeiterin)
Zimmer 0.60
Telefon: 02271 / 89-895
Fax: 02271 / 89-71895
E-Mail senden an Frau Schmitz
Bunafsha Zabirova (Flüchtlingshilfe)
Zimmer 0.60
Telefon: 02271 / 89-306
Fax: 02271 / 89-71306
E-Mail senden an Frau Bunafsha