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Kreisstadt Bergheim

Untersuchungsberechtigungsscheine

Tritt ein Jugendlicher in das Berufsleben ein, muss er laut Jugendarbeitsschutzgesetz innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden sein. Dazu wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Beschreibung

Lesen Sie auch hier:  Ärztliche Untersuchung vor Ausbildung und Beschäftigung  (Öffnet in einem neuen Tab)

Wenn Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen möchten, dann nutzen Sie hierzu unseren Onlinedienst. Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis anmelden (entweder die/der Erziehungsberechtigte oder die/der Jugendliche). Sie brauchen dafür ein kompatibles Smartphone mit der  AusweisApp 2 (Öffnet in einem neuen Tab)

Wenn Sie Ihren Ausweis noch freischalten möchten, oder Ihre PIN nicht mehr wissen, kommen Sie  mit Ihrem Personalausweis ins Einwohnermeldewesen. Hier können wir eine neue PIN-Nummer festlegen und Ihren Ausweis freischalten.

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