Tritt ein Jugendlicher in das Berufsleben ein, muss er laut Jugendarbeitsschutzgesetz innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden sein. Dazu wird ein Untersuchungschungs-berechtigungsschein benötigt, den wir bei Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses kostenfrei ausstellen, sofern der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz in Bergheim hat.
Untersuchungsberechtigungsscheine sind
gebührenfrei.