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Untersuchungsberechtigungsscheine

Schreiben mit der Überschrift Bescheinigung

Untersuchungsberechtigungsschein

Tritt ein Jugendlicher in das Berufsleben ein, muss er laut Jugendarbeitsschutzgesetz innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden sein. Dazu wird ein Untersuchungschungs-berechtigungsschein benötigt, den wir bei Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses kostenfrei ausstellen, sofern der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz in Bergheim hat.                   

Gebühren

Drei Stapel mit Geldmünzen

Untersuchungsberechtigungsscheine sind
gebührenfrei.