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Kreisstadt Bergheim

Bauvorbescheid

Hier erfahren Sie, wie Sie, auch ohne konkrete Bauabsichten, rechtsverbindliche Aussagen über die Bebaubarkeit / Bebauungsart Ihres Grundstückes erhalten können.

Beschreibung

Zu Einzelfragen eines Bauvorhabens oder zur Feststellung, ob ein Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zulässig ist (z.B. ob ein bestimmtes Grundstück Bauland ist) kann vor Einreichung eines Bauantrages ein Bescheid (Vorbescheid) beantragt werden. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und ist auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängerbar.
 
Zur Klärung von Einzelfragen sind alle Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Einzelfragen erforderlich sind (z.B. Abstandflächen, Stellplätze). Sollen Fragen, die der Errichtung, Änderung eines Gebäudes betreffen geklärt werden, d.h. sollen neben den planungsrechtlichen Fragen auch bauordnungsrechtliche Fragen geklärt werden, so sind die zugehörigen Bauvorlagen durch eine bauvorlageberechtigte Person (z.B. Architekt) unterschreiben zu lassen.

Soll nur über die Vereinbarung mit den planungsrechtlichen Vorschriften (planungsrechtlicher Vorbescheid), über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden, kann der Antragsteller sich selbst als Entwurfsverfasser eintragen.

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