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Kreisstadt Bergheim

Beglaubigung Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Sie können eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in der Betreuungsbehörde der Kreisstadt Bergheim amtlich beglaubigen lassen.

Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.

Beschreibung

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht lässt sich eine Betreuung vermeiden. Sie können eine Ihnen vertraute Person bevollmächtigen, die sie dann offiziell in von Ihnen festgelegten Bereichen rechtlich vertreten darf. 

Sie kann nur von voll geschäftsfähigen Personen rechtsgültig erteilt werden. Die Vollmacht gilt ab Erteilung/Unterschrift und ist an die vorgegebenen Inhalte und Bedingungen gebunden. 

Betreuungsverfügung

Trotz bestehender Vorsorgevollmacht könnte ein Betreuungsverfahren erforderlich werden. Bestimmen Sie vorsorglich, wer für Sie gesetzlicher Vertreter werden bzw. nicht werden soll, was genau beachtet, getan und unterlassen werden soll. Es ist auch möglich, die Betreuung auf verschiedene Personen und Aufgabenkreise zu verteilen.

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