Beschreibung
Die Kreisstadt Bergheim bejaht uneingeschränkt den Vorrang der Jugendverbände und freien Träger. Sie wird sich stets um partnerschaftliche Zusammenarbeit bemühen und wünscht die Mitverantwortung und Mitwirkung der beteiligten jungen Menschen. Die Verwirklichung dieser Ziele soll unter anderem durch Förderung, Unterhaltung und Finanzierung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen erreicht werden. Fachliche und persönliche Beratung sind dazu ebenso Mittel wie finanzielle Zuwendung.
In den Jahren 2012-2014 wurden die Förderrichtlinien in einem intensivem, partnerschaftlichen Dialog zwischen Verwaltung, dem Stadtjugendring (SJR) Bergheim sowie der Arbeitsgemeinschaft §78 SGB VIII (AG78) grundlegend neu verfasst und in der Sitzung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AfKJF) vom 19.02.2014 beschlossen. Wesentlicher Bestandteil war seinerzeit u.a. die deutliche Erhöhung der Fördersätze. In diesem Zuge wurde von Verwaltung und SJR angekündigt, gemeinsam die Auswirkungen der Neufassung zu evaluieren und in der Folge ggf. Anpassungen zu erarbeiten.
Dies ist nunmehr im Laufe der Jahre 2017/2018 und zuletzt in der ersten Jahreshälfte 2022 in enger Zusammenarbeit mit und im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des SJR Bergheim e.V. erfolgt. Die letzte aktualisierte Beschlussfassung der Förderrichtlinien erfolgte in der AfKJF-Sitzung vom 10.05.22.
Die letzte Evaluation hat lediglich zu redaktionellen sowie zu Aufnahme der Förderposition "Verwaltungszuschuss für den Stadtjugendring Bergheim e.V." geführt.
Ferner wurden wieder der aktuelle "Kinder- & Jugendförderplan der Kreisstadt Bergheim", sowie die aktualisierte Version der "Vereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz" vom 20.05.2021 eingebunden. Diese finden Sie weiter unten im Download-Bereich.
Die neue Förderrichtlinie (für Maßnahmen ab dem 01.06.22) sowie alle dazugehörigen Vordrucke sind weiter unten abrufbar