Beschreibung
Zur Anzeige der Geburt sind die sorgeberechtigten Eltern des Kindes verpflichtet. Im Übrigen ist auch jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist, zur Anzeige des Kindes verpflichtet, wenn die Eltern des Kindes gehindert sind, die Anzeige vorzunehmen.
Bei Hausgeburten im Stadtgebiet Bergheim erhalten Sie von der Hebamme bzw. dem Geburtshelfer eine Bescheinigung über die Geburt.
Online-Dienste
Urkunden-Bestellassistent
Online-Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz
Details
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
Für die Beurkundung der Geburt benötigen wir:
- Hebammenbescheinigung/ Geburtshelferbescheinigung bei einer Hausgeburt,
- gültige Personalausweise/Reisepässe der Eltern,
- bei eingebürgerten Deutschen die Einbürgerungsurkunde,
- bei Spätaussiedlern/Vertriebenen die Spätaussiedlerbescheinigung oder den Vertriebenenausweis inkl. Registrierschein, ggf. auch die Namensänderungsbescheinigung
Bei verheirateten Eltern benötigen wir zusätzlich:
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil oder eine Eheurkunde mit beiden Geburtsurkunden,
- eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher/ einer Dolmetscherin, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, Bitte beachten Sie dazu unsere allgemeinen Hinweise.
Bei unverheirateten Eltern benötigen wir zusätzlich:
- je Elternteil eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch,
- eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher/ einer vereidigten Dolmetscherin, wenn ein oder beide Elternteile im Ausland geboren sind. Bitte beachten Sie dazu unsere allgemeinen Hinweise.
- die Vaterschaftsanerkennungsurkunde, die Urkunde über die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung und, wenn gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, soweit vorhanden, die Urkunde über die Sorgerechtserklärung.
Bei geschiedenen oder verwitweten Eltern benötigen wir zusätzlich:
- eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- bei Eheschließung im Ausland die internationale Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder die Heiratsurkunde nebst Scheidungsurteil mit Übersetzungen durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher/ einer vereidigten Dolmetscherin bzw. internationale Sterbeurkunde oder Sterbeurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher/ einer vereidigten Dolmetscherin. Bitte beachten Sie dazu unsere allgemeinen Hinweise.
Gebühren
Die Anzeige einer Geburt ist gebührenfrei.
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 14,00 Euro.
Jede weitere Urkunde kostet 7,00 Euro (z.B. für religiöse Zwecke oder in internationaler Form).
Zusätzlich erhalten Sie drei kostenlose Urkunden:
- Urkunde für Kindergeld
Diese Urkunde schicken Sie zusammen mit dem Antrag auf Kindergeld an die für Bergheim zuständige Familienkasse:
Familienkasse Brühl
50317 Brühl
- Urkunde für Elterngeld
Diese Urkunde schicken Sie zusammen mit dem Antrag auf Elterngeld an:
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt für Familien, Senioren und Soziales
Abt. 50/3
50124 Bergheim
- Urkunde für Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
Diese Urkunde reichen Sie bei der Krankenkasse ein, bei der die Mutter versichert ist.
Zahlungsarten
Bar oder EC Karte.
Bemerkung
Eltern, die Hausgeburten anmelden wollen, setzen sich bitte telefonisch mit dem Standesamt (Siehe Kontakt) in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzusprechen - eine direkte persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist derzeit nicht möglich!
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt beurkundet werden, wenn das Kind durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Über die erforderlichen Unterlagen erkundigen Sie sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Termin für die Antragstellung.
Informationen hält auch das Standesamt I in Berlin (Öffnet in einem neuen Tab) bereit.
Melderechtliche Behandlung
Die Anmeldung Ihres Kindes beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt.
Finanzamt
Das Einwohnermeldeamt übermittelt die Geburt Ihres Kindes direkt an das zuständige Finanzamt. Der Kinderfreibetrag wird somit automatisch mit Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) verknüpft.
Bei Fragen zum Kinderfreibetrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Die ELStAM-Hotline des Finanzamtes Bergheim erreichen Sie z.B. unter 02271-891960.
Anschrift und Erreichbarkeit
Zeiten
Das Standesamt ist erreichbar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 17.45 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung!
Bitte beachten Sie die folgende Regelungen:
- Namensänderung/ Auskunft Eheschließung: nur nach Termin
- Urkunden und Registerauszüge: Neue Urkunden und Registerauszüge können online über unser Urkundenportal bestellt werden.
- Sterbefälle und Geburten: Bestatter/innen, die Sterbefälle abmelden bzw. Eltern, die Hausgeburten anmelden wollen, setzen sich bitte telefonisch mit dem Standesamt (02271- 89-612 / 682 oder unter standesamt@bergheim.de) in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Eine telefonische Erreichbarkeit ist grundsätzlich von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr gegeben. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit auch Beurkundungsgespräche geführt werden und rufen Sie ggfls. innerhalb der Telefonsprechzeit zu einem anderen Zeitpunkt an.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Organisationseinheiten
Name | |
---|---|
Standesamt |