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Kreisstadt Bergheim

Förderung in Kindertagespflege

Beschreibung

Voraussetzungen für die finanzielle Förderung:

  • Hauptwohnsitz in Bergheim
  • individueller Betreuungsbedarf der Familie
  • mindestens 15,0 Stunden wöchentlich
  • länger als drei Monate
  • die Kindertagespflegeperson hat die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeerlaubnis

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