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Kreisstadt Bergheim

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabegesetz in Kraft.
Danach erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind:

  • Empfänger von SGB II-Leistungen
  • Empfänger von SGB XII-Leistungen
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag

Kostenträger ist der Bund.

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