Beschreibung
Möchten Sie die selbständige Tätigkeit im Reisegewerbe (z.B. als Schrottsammler/-händler oder mobiler Imbisswagen) ausüben, benötigen Sie hierfür eine Reisegewerbekarte. Wenn Sie die Reisegewerbetätigkeit unselbständig ausführen möchten, brauchen Sie eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Betriebsinhaberin/ des Betriebsinhabers oder eine Zweitschrift.
Details
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
- polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s der "Belegart 0" -direkt beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse -bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort (bzw. Betriebssitz bei juristischen Personen)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes. Nur über das Internet erhältlich: Vollstreckungsportal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort (bzw. Betriebssitz bei juristischen Personen)
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
Eine persönliche Vorsprache ist für den Antrag einer Reisegewerbekarte erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr für die Reisegewerbekarte beträgt 250 €; bei Antragstellung wird ein Betrag in Höhe von 100 € sofort fällig.
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:
Kreisstadt Bergheim
Gewerbe- und Marktwesen
Postfach 11 69
50101 Bergheim
Bei einer Änderung Ihrer gültigen Reisegewerbekarte müssen Sie dies ändern lassen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Für die Änderung sind der Personalausweis und die Reisegewerbekarte mitzubringen. Die Gebühr für die Änderung liegt zwischen 10 € und 250 €.
Bei Aufgabe der Reisegewerbetätigkeit ist dies unverzüglich anzuzeigen und die Reisegewerbekarte abzugeben. Eine persönlich Vorsprache ist erforderlich, dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und die Reisegewerbekarte mit.
Die Reisegewerbekarte wird bei Abmeldung der Tätigkeit eingezogen. Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Sollten Sie Ihre Reisegewerbekarte verlieren, müssen Sie eine Verlustanzeige machen. Das entsprechende Formular finden Sie unter Links und Downloads. Weiterhin müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- formloser, schriftlicher Antrag
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ausgefüllte Verlustanzeige
Gebühr: 100 €
Zahlungsarten
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.
Rechtsgrundlage
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
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Raphaela Metternich | 02271 89133 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Gewerbe- und Marktwesen |