Beschreibung
Hierzu zählen unter anderem das Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie Warenauslagen vor den Ladenlokalen, das Aufstellen von Informations- und Werbeständen, das Aufstellen von Bauzäunen, Baugerüsten, Containern etc. sowie Plakatierungen.
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Für sie wird regelmäßig eine Sondernutzungsgebühr erhoben, deren Höhe sich aus Anlage I der unten aufrufbaren Sondernutzungssatzung ergibt.
Plakatierungen sind nur für in Bergheim ansässige Vereine für Veranstaltungen im Stadtgebiet anzeigepflichtig und gebührenfrei. Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne unsere Ansprechpersonen unter „Kontakt“.