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Kreisstadt Bergheim

Beurkundung Sterbefall

Jeder Sterbefall ist bis zum dritten Werktag nach dem Sterbetag dem Standesamt anzuzeigen, der Samstag zählt dabei nicht mit.

Beschreibung

Die Anzeige erfolgt bei dem Standesamt des Sterbeortes, der letzte Wohnort spielt keine Rolle.

Zur Anzeige des Sterbefalles ist jede Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, unter Umständen auch jede andere Person, die von dem Sterbefall Kenntnis hat. Die Anzeige wird in der Regel vom beauftragten Bestattungsunternehmen vorgenommen.

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes erfolgt automatisch durch das Standesamt.

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