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Kreisstadt Bergheim

Sterbefall im Ausland

Nachbeurkundung von Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Ausland

Beschreibung

Sollte ein Angehöriger im Ausland verstorben sein, so kann beim Standesamt Bergheim die Anlegung eines deutschen Sterberegisters beantragt werden, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Bergheim hatte.

Nähere Informationen erfragen Sie bitte beim Standesamt, Auskünfte hält auch das  Standesamt I in Berlin (Öffnet in einem neuen Tab) bereit.

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstorben, so wird den Angehörigen empfohlen, zeitnah beim Standesamt und im Einwohnermeldewesen des Wohnortes unter Vorlage einer internationalen Sterbeurkunde vorzusprechen. Die Eintragungen in den Personenstandsbüchern und im Melderegister können nur dann aktualisiert werden. Nur mit wenigen Ländern bestehen Verträge über den Austausch von Urkunden, so dass die hiesigen Behörden gar nicht oder nur sehr verspätet Informationen erhalten.

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