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Kreisstadt Bergheim

Wohnberechtigungsschein

Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Beschreibung

Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines richtet sich nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung vom Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW). Wohnberechtigungsscheine sind grundsätzlich einkommensabhängig (siehe Tabelle über die Einkommensgrenzen). Wohnberechtigungsscheine gelten nur im ausgestellten Bundesland.

WO BEKOMMEN SIE EINEN ANTRAG AUF WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN ?

Die Antragsvordrucke für einen Wohnberechtigungsschein als Download finden Sie hier.

Alternativ können Sie die Antragsvordrucke in einem Prospekt-/Formularständer im Foyer des Rathauses zu den allgemeinen Öffnungszeiten abholen.

WICHTIG:  Anträge können Sie entweder per Brief an die Kreisstadt Bergheim, Abteilung Wohnen und Bürgerhilfen, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim schicken oder in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses einwerfen, Auch können Sie den Antrag als PDF-Dokument an die DE-Mail-Adresse der Kreisstadt Bergheim senden:  posteingangbergheim.de-mailde

Hierfür ist allerdings ein DE-Mail-Konto beim Absender erforderlich.

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