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Kreisstadt Bergheim

Wohngeld

Mieter und Hauseigentümer mit geringem Einkommen erhalten Wohngeld (Mietzuschuss/Lastenzuschuss). Ausgenommen sind Empfänger von Transferleistungen (SGB-II- und SGB-XII-Leistungsempfänger, Asylbewerber).

Beschreibung

Einen Wohngeldantrag erhalten Sie im Foyer des Rathauses oder unter Links und Downloads.

Sie können diesen Antrag nach eigenhändiger Unterzeichnung zusammen mit den in Ihrem Fall erforderlichen ausgefüllten Anlagen/Bescheinigungen an der Information im Rathaus zu den bekannten Öffnungszeiten abgeben, per Einwurf in den Hausbriefkasten (Haupteingang) oder per de.mail an posteingangbergheimde-mail-de (zahlungspflichtiges Behördenpostfach) senden.

Eine Antragstellung als Email bzw. Email-Anlage ist rechtlich nicht zulässig.

Maßgebliche Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die Auswirkung auf die Wohngeldhöhe haben könnten (siehe hierzu Ihren Wohngeldbescheid und das zum Wohngeldantrag beigefügte Infoblatt) können Sie weiterhin per E-Mail, als PDF Datei, an die Wohngeldstelle senden.

Erläuterungen und Hinweise

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