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Kreisstadt Bergheim

Wohnungsbindung

Die Wohnungsbindung ist Teil der Wohnungsbauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Beschreibung

Die Wohnungsbindung besteht bei staatlich geförderten Wohnungen. Die Förderung nach dem WFNG NRW kann also eine dort festgeschriebene Mietbindung auslösen. Solche Wohnungen dürfen nur zu konkreten Mietbedingungen einschließlich einer festgesetzten Miethöhe vermietet werden. Mieter einer solchen Wohnung müssen über einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen.

Ein Wohnberechtigungsschein wird von der Wohngeldstelle erteilt, wenn gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die jeweiligen Einkommensgrenzen sind je nach Bundesland verschieden.

Ausnahmeregelungen ("Freistellungen") werden von der Wohnungsbindungsstelle getroffen. Auch Fragen zur Wohnungsbindung beim Verkauf von Immobilien werden hier beantwortet.

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Bildnachweise

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