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Kreisstadt Bergheim

WJH - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe bzw. eine Folgeleistung bereits bewilligter Hilfen.

Hierzu gehören z.B.

  • die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
  • die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanter und teilstationären Hilfen
  • die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
  • die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung
  • die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
  • die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung 

Wurde z. B. einem Sorgeberechtigten (in der Regel einem Elternteil) bereits eine Hilfe zur Erziehung oder eine Hilfe für junge Volljährige gewährt, können diese Hilfen auch finanzielle Unterstützung, wie z. B. die Auszahlung von Pflegegeld bei Vollzeitpflege, umfassen. Ebenso können auch bei einer bewilligten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige finanzielle Hilfen ausgezahlt werden. Alle diese Hilfen werden nach Beratung bei den jeweils für Sie zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD - beantragt. Weitere Beratung zu finanziellen Hilfen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

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