Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe bzw. eine Folgeleistung bereits bewilligter Hilfen.
Hierzu gehören z.B.
Wurde z. B. einem Personensorgeberechtigten (in der Regel einem Elternteil) bereits eine Hilfe zur Erziehung oder eine Hilfe für junge Volljährige gewährt, können diese Hilfen auch finanzielle Unterstützung, wie z. B. die Auszahlung von Pflegegeld bei Vollzeitpflege, umfassen. Ebenso können auch bei einer bewilligten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige finanzielle Hilfen ausgezahlt werden. Alle diese Hilfen werden nach Beratung bei den jeweils für Sie zuständigen Sachbearbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD - beantragt. Weitere Beratung zu finanziellen Hilfen leisten die Mitarbeiter/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.