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Wohngeld, Wohnberechtigung, Wohnungsvermittlung

Wohngeld

Mieter und Hauseigentümer mit geringem Einkommen erhalten Wohngeld (Mietzuschuss/Lastenzuschuss). Ausgenommen sind Empfänger von Transferleistungen (SGB-II- und SGB-XII-Leistungsempfänger, Asylbewerber). Gesetzliche Grundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

Einen Wohngeldantrag erhalten Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten im Eingangsbereich/Foyer des Rathauses oder hier als download: Lastenzuschuss, Mietzuschuss
Sie können diesen Antrag nach eigenhändiger Unterzeichnung zusammen mit den in Ihrem Fall erforderlichen ausgefüllten Anlagen/Bescheinigungen entweder per Brief an die Kreisstadt Bergheim, Abt. Wohnen und Bürgerhilfen, Bethlehmer Straße 9-11, 50126 Bergheim schicken oder in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses einwerfen. Auch können Sie den Antrag als pdf-Dokument an die DE-Mail-Adresse der Kreisstadt Bergheim senden:  posteingang@bergheim.de-mail.de. Hierfür ist allerdings ein DE-Mail-Kontos beim Absender erforderlich.
Maßgebliche Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die Auswirkung auf die Wohngeldhöhe haben könnten (siehe hierzu Ihren Wohngeldbescheid und das zum Wohngeldantrag beigefügte Infoblatt) können Sie ebenfalls per DE-Mail (siehe oben) an die Wohngeldstelle senden.


HINWEIS

Um sicherzustellen, dass bei Weiterbewilligungen von Wohngeld zwischen den Bewilligungszeiträumen keine Zahlungsunterbrechung entsteht, empfiehlt es sich, den Weiterbewiliigungsantrag nicht später als 6 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes bei der Wohngeldstelle einzureichen.



HINWEIS ZUM NEUEN WOHNGELDGESETZ AB 01.01.2023

Zum 01.01.2023 ändert sich das Wohngeldgesetz in großem Umfang. So wird zum einen die monatlliche Leistung im Durchschnitt deutlich erhöht, zum anderen werden die Einkommensgrenzen erhöht. Letzter Punkt bedeutet, dass deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten können als das bisher der Fall war.


Wennn Sie unverbindlich berechnen möchten, ob Sie ab dem 01.01.2023 einen Wohngeldanspruch haben könnten, nutzen Sie bitte den Wohngeldrechner des Landes NRW.


Anträge nach dem neuen Wohngeldgesetz können Sie ab dem 01.01.2023 (bitte nich vorher, da bis 31.12.2022 noch das "alte" Gesetz gilt) durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses, auf dem Postweg oder als eingescanntes PDF-Dokument  von Ihrer DE-Mail-Adresse an die DE-Mail-Adresse posteingang@bergheim.de-mail.de einreichen/einsenden. Die Anträge finden Sie entweder im Formularservice auf dieser Homepage oder als Druckexemplar zum Abholen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Eingangsbereich/Foyer des Rathauses.


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT DER WOHNGELDSTELLE

Die Wohngeldstelle ist ab dem 13.02.2023 über die HOTLINE-Nummer 02271-89838 wie folgt telefonisch erreichbar:


Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (außer an Feiertagen und Tagen, an denen das Rathaus wegen Betriebsurlaub geschlossen ist - wie auch Karnevalsfreitag und Rosenmontag)


Wir bitten um Verständnis, dass wir aus rechtlichen wie falltechnischen Umständen zu Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand keine Auskünfte erteilen können - weder telefonisch noch schriftlich. 

Wohnungsvermittlung

Personen, die in Bergheim sozial geförderten Wohnraum suchen und die in Besitz eines für NRW gültigen Wohnberechtigungsscheins sind, können sich in einer Datenbank bei der Abteilung WOHNEN UND BÜRGERHILFEN mit ihrem Wohnungswunsch eintragen lassen. Hierfür ist eine Anmeldung über ein Formular erforderlich , zu dem Sie  hier gelangen. Wenn eine für Sie passende sozial geförderte Wohnung als frei gemeldet wird, erhalten Sie von der Abteilung WOHNEN UND BÜRGERHILFEN eine entsprechende  Information hierüber. Da freie Wohnungen aufgrund der aktuell hohen Nachfrage in der Regel schnell neu vermietet werden, wird die Information über frei gewordene sozial geförderte Wohnungen entweder per Email oder telefonisch gegeben, da der Versand eines Schreibens in diesem Zusammenhang zu lange dauern würde. 


Die in der Abteilung WOHNEN UND BÜRGERHILFEN hierfür zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Sommer (Kontaktdaten siehe WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN).

Ihre Ansprechpartnerinnen (nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens):

Name

Zuständigkeit

Telefon / Fax

Zimmer

E-Mail (nicht  nutzbar für Anträge und Anlagen zu den Anträgen !)

Frau Ananaba

Wohngeld 

02271/89-838

 

3.38

wohngeldstelle@bergheim.de

Herr Kieven

Wohngeld 

02271/89-838


3.38

wohngeldstelle@bergheim.de

Frau Schöffler

Wohngeld 

02271/89-838


3.38

wohngeldstelle@bergheim.de

Frau Aksoy

Wohngeld 

02271/89-838

3.38

wohngeldstelle@bergheim.de

Wohnberechtigungsschein

Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines richtet sich nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung vom Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW). Wohnberechtigungsscheine sind grundsätzlich einkommensabhängig (siehe Tabelle über die Einkommensgrenzen). Wohnberechtigungsscheine gelten nur im ausgestellten Bundesland.


WO BEKOMMEN SIE EINEN ANTRAG AUF WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN ?


Die Antragsvordrucke für einen Wohnberechtigungsschein als download finden Sie hier.


Alternativ können Sie die Antragsvordrucke in einem Prospekt-/Formularständer im Foyer des Rathauses zu den allgemeinen Öffnungszeiten abholen.


WICHTIG:  Anträge können Sie entweder per Brief an die Kreisstadt Bergheim, Abteilung Wohnen und Bürgerhilfen, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim schicken oder in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses einwerfen, Auch können Sie den Antrag als pdf-Dokument an die DE-Mail-Adresse der Kreisstadt Bergheim senden: posteingang@bergheim.de-mail.de

Hierfür ist allerdings ein DE-Mail-Konto beim Absender erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Wohnberechtigungsschein beträgt aktuell ca. 20 Werktage.

Ihre Ansprechpartnerin:

Name

Zuständigkeit

Telefon / Fax

Zimmer

E-Mail (nicht nutzbar für Anträge und Anlagen zu den Anträgen)

Frau Sommer

Wohnberechtigungsscheine

02271/89-576

3.39

wohngeldstelle@bergheim.de