Bürgermeister Volker Mießeler: „Bei diesen grausamen Handlungen voller Zerstörungswut handelt es sich nicht nur um Sachbeschädigung, sondern auch um die Störung der Totenruhe, welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit hohen Geldstrafen geahndet wird. Die Kreisstadt Bergheim hat Strafanzeige erstattet und wir setzen zudem eine Belohnung aus, die, so hoffen wir, unterstützend zur Ergreifung des Täters oder der Täter beiträgt“.
„Einen solchen pietätlosen und kaum erklärbaren Vorfall verurteilen wir auf das Schärfste und werden hier ein deutliches Zeichen setzen und alles tun, um solche Taten in Zukunft zu verhindern“, so Christian Linne, Abteilungsleiter des Betriebshofes Bergheim.
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen, hat die Kreisstadt Bergheim eine Belohnung in Höhe von 500,00 € ausgesetzt.
Hinweise bitte an die Polizeidienststelle Bergheim unter Telefon: 02271 81-2511.
14.03.2024