Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Rechtliche Betreuung

Betreuungsbehörde

Für Fragen rund um das Themen rechtliche Betreuung können Sie sich an die Betreuungsbehörde der Kreisstadt Bergheim wenden.

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.  

Die Betreuungsbehörde arbeitet auf Grundlage des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) und unterstützt das Amtsgericht bei der Sachverhaltsaufklärung und damit bei der Prüfung, ob und inwieweit eine Betreuung erforderlich ist.

Zudem ist die Betreuungsbehörde Ansprechpartner für BetreuerInnen und unterstützt und informiert bei Fragen, Schwierigkeiten und Problemen im Zusammenhang mit der Ausübung der Betreuung. 

Sie möchten eine Vorsorgevollmacht erteilen und diese öffentlich beglaubigen lassen? Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Kontakt

Sarah Baumann
Alexa Leitz
Margarete Schmitz
Kerstin Wiesen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Kreisstadt Bergheim

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung