Betreuungsbehörde
Für Fragen rund um das Themen rechtliche Betreuung können Sie sich an die Betreuungsbehörde der Kreisstadt Bergheim wenden.
Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Die Betreuungsbehörde arbeitet auf Grundlage des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) und unterstützt das Amtsgericht bei der Sachverhaltsaufklärung und damit bei der Prüfung, ob und inwieweit eine Betreuung erforderlich ist.
Zudem ist die Betreuungsbehörde Ansprechpartner für BetreuerInnen und unterstützt und informiert bei Fragen, Schwierigkeiten und Problemen im Zusammenhang mit der Ausübung der Betreuung.
Sie möchten eine Vorsorgevollmacht erteilen und diese öffentlich beglaubigen lassen? Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Rechtliche Betreuung - Begriff
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen beantragt werden. Eine Betreuungsanregung ist jedoch auch durch Freunde/Verwandte/Bekannte/Ärzte/Soziale Dienste etc. möglich. Ein entsprechendes Formular finden sie unter dem Reiter "Antrag auf Betreuung".
Das zuständige Amtsgericht (Amtsgericht Bergheim) prüft nach Eingang eines Antrags im Rahmen eines Betreuungsverfahrens, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vorliegen, sie tatsächlich erforderlich ist, für welche Bereiche sie benötigt wird und wer als BetreuerIn in Frage kommt. Dabei unterstützt die Betreuungsbehörde.
Grundsätzlich wird eine rechtliche Betreuung nur für erforderliche Bereiche eingerichtet, also nur solche, bei denen die Unterstützung tatsächlich akut benötigt wird. Es gibt sechs große Aufgabenbereiche, für die ein Betreuer bestellt werden kann:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Postangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Wohnungsangelegenheiten
Für welche (ggf. noch weitere) Bereiche die Betreuung eingerichtet wird, wird individuell geprüft.
Die Betreuungsbehörde der Kreisstadt Bergheim setzt sich im Auftrag des Amtsgerichtes mit den Betroffenen in Verbindung, ermittelt den Sachverhalt und schlägt ggf. einen geeigneten Betreuer vor.
weitere Informationen und Dokumente
Anregung einer Betreuung
Wer kann einen Antrag stellen ?
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen beantragt werden. Eine Betreuungsanregung ist jedoch auch durch Freunde/Verwandte/Bekannte/Ärzte/Soziale Dienste etc. möglich. Jeder kann eine Betreuung anregen, ob sie eingerichtet wird, wird vom Amtsgericht und der Betreuungsbehörde vorher genauestens geprüft.
Form des Antrags
Sie können einen der unten empfohlenen Vordrucke verwenden oder einen formlosen Antrag stellen.
Wo muss der Antrag abgegeben werden?
Der Antrag/die Anregung muss bei dem Amtsgericht erfolgen, in dessen Zuständigkeitsgebiet der Betroffene lebt.
Für in Bergheim lebende Menschen ist das Amtsgericht Bergheim zuständig. Hier muss der Antrag eingereicht werden:
Amtsgericht Bergheim
Kennedystr. 2
50126 Bergheim
Tel.: 02271 / 80 90
Hier finden Sie passende Vordrucke
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Betreuungsbehörde informiert und berät Sie gern zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht lässt sich eine Betreuung vermeiden. Sie können eine Ihnen vertraute Person bevollmächtigen, die sie dann offiziell in von Ihnen festgelegten Bereichen rechtlich vertreten darf.
Sie kann nur von voll geschäftsfähigen Personen rechtsgültig erteilt werden. Die Vollmacht gilt ab Erteilung/Unterschrift und ist an die vorgegebenen Inhalte und Bedingungen gebunden.
Betreuungsverfügung
Trotz bestehender Vorsorgevollmacht könnte ein Betreuungsverfahren erforderlich werden. Bestimmen Sie vorsorglich, wer für Sie gesetzlicher Vertreter werden bzw. nicht werden soll, was genau beachtet, getan und unterlassen werden soll. Es ist auch möglich, die Betreuung auf verschiedene Personen und Aufgabenkreise zu verteilen.
Amtliche Beglaubigung
Sie können ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in der Betreuungsbehörde amtlich beglaubigen lassen. Näheres Informationen dazu finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere Informationen und Vordrucke
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Bundesministerium der Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vordruck BMJ - Vorsorgevollmacht (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vordruck BMJ - Betreuungsverfügung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vorsorgevollmacht in verschiedenen Sprachen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Betreuungsrecht BMJ.pdfPDF-Datei2,50 MB
Patientenverfügung
Patientenverfügung
Die Selbstbestimmung eines Menschen besteht bis zum Lebensende, auch wenn der Betroffene dann seinen Willen - hinsichtlich medizinischer Behandlungsmaßnahmen und operativer Eingriffe - nicht mehr äußern kann. Daher bietet es sich an, diesen Willen vorab zu erklären und festzulegen, was sie sich wünschen und was sie ablehnen.
Die Verfügung ist mit ihrer Erstellung bindend und muss von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurde. Es wird daher empfohlen, sich vor der Erstellung von einem Hausarzt beraten zu lassen.
Die Patientenverfügung bedarf keiner festgelegten Form, sollte jedoch klar und unmissverständlich formuliert sein. Sie finden weiter unten Empfehlungen zu Textbausteinen und Inhalten.
Informieren Sie ihren Arzt, ihre Familie, Freunde und/oder Bekannte über das Vorliegen einer Patientenverfügung und teilen Sie Ihnen auch den Aufbewahrungsort mit.
Es kann auch sinnvoll sein, eine entsprechende Hinweiskarte (Öffnet in einem neuen Tab) in der Geldbörse bei sich zu tragen, um im Notfall deutlich zu machen, dass eine Verfügung vorliegt und wo.
Die Patientenverfügung kann nicht amtlich beglaubigt werden.
Hilfreiche Dokumente
Betreuer werden
Kann ich selbst BetreuerIn werden ?
Man kann als ehrenamtlicher Betreuer tätig werden, indem man
- entweder Kontakt mit Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde der Kreisstadt Bergheim aufnimmt
- oder das Beratungs- und Einführungsangebot für ehrenamtliche Betreuer*innen der im Rhein-Erft-Kreis tätigen Betreuungsvereine in Anspruch nimmt.
Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis
Zu den Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine gehört es, Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die sich ehrenamtlich als Betreuerin oder Betreuer engagieren wollen und sie in ihrer Arbeit als Betreuerin oder Betreuer zu unterstützen. Das Angebot der Beratung und Unterstützung gilt selbstverständlich auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die für einen Familienangehörigen von den Amtsgerichten bestellt wurden. Auch die Beratung Bevollmächtigter gehört zu den Aufgaben der Betreuungsvereine. Zudem haben Betreuungsvereine planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren.
Die Betreuungsvereine bieten Ihnen u. a. an:
• Einführung in den Aufgabenbereich einer ehrenamtlichen Betreuung
• Beratungsgespräche, in denen Sie mit einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin konkrete Fragen besprechen können, die bei Ihrer Betreuung entstehen
• Vermittlung einer ehrenamtlichen Betreuung, die Ihren Wünschen entspricht
• Gesprächskreise, in denen Sie mit anderen Betreuerinnen und Betreuerin über ihre Erfahrungen sprechen können
• Fortbildungen zu verschiedenen Themen wie z. B. Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Pflegeversicherung.
Eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein ist nicht erforderlich, jedoch hat man als ehrenamtlicher Betreuer/in die Möglichkeit, sich einem Verein anzuschließen. Sie erhalten dann eine kostenlose Haftpflichtversicherung für die Betreuungsführung.
Im Rhein-Erft-Kreis gib es folgende Betreuungsvereine:
Sozialdienst Katholischer Männer für den Rhein-Erft-Kreis e. V.
Kerpener Str. 10, 50374 Erftstadt-Gymnich
Ansprechpartner: Herr Frank Nixdorf (Abteilungsleitung)
Tel: 02235-7995-51 , E-Mail: nixdorfskm-rekde,
www.skm-rek.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Sozialdienst kath. Frauen Rhein-Erft-Kreis e. V.
An St. Severin 11-13, 50226 Frechen
Ansprechpartnerin: Frau Sophie Nathusius (Abteilungsleitung)
Tel: 02234-603-98-30, E-Mail: nathusiusskf-erftkreisde,
Ansprechpartnerin: Frau Andrea Wüsten (Gewinnung und Begleitung Ehrenamt, Vorsorgevollmachten)Tel 02234-60398-32, E-Mail: wuestenskf-erftkreisde,
www.skf-erftkreis.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Lebenshilfe NRW e.V.
Gildenweg 5, 50354 Hürth
Ansprechpartner: Herr Benedikt Merten (Geschäftsführer)
Tel: 02233-935109, E-Mail: merten.benediktbtv-lebenshilfe-nrwde,
www.btv-lebenshilfe-nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Arbeiterwohlfahrt e. V. Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
Hauptstraße 72, 50126 Bergheim
Ansprechpartnerin: Frau Mukadder Celikel E-Mail m.celikelawo-bm-eunet
Tel: 02271-5697404, E-Mail betreuungsverein-bmawo-bm-eunet,
www.awo-bm-eu.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Kontakt
Ort
Sarah Baumann
Bethlehemer Straße 9–11
50126 Bergheim
Kontakt
Ort
Alexa Leitz
Bethlehemer Straße 9–11
50126 Bergheim
Kontakt
Ort
Margarete Schmitz
Bethlehemer Straße 9–11
50126 Bergheim
Kontakt
Ort
Kerstin Wiesen
Bethlehemer Straße 9–11
50126 Bergheim