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Kreisstadt Bergheim

Finanzen

Doppelhaushalt 2023-2024

Am 31.07.2023 wurde die vom Rat der Kreisstadt Bergheim beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 nach § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 22.08.2023 hat die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises mitgeteilt, dass der Haushalt genehmigt ist. Innerhalb des Anzeigeverfahrens werden keine Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der Kreisstadt Bergheim hinsichtlich des Doppelhaushaltes 2023 – 2024 ergriffen, das Anzeige- und Genehmigungsverfahren zum Doppelhaushalt ist damit abgeschlossen.

Jahresabschlussbericht 2022

Der gemeindliche Jahresabschluss ist insgesamt ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Haushaltswirtschaft der Gemeinde im Haushaltsjahr. Er soll zum Abschlussstichtag des Haushaltsjahres ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er muss auch eine zutreffende Ergebnisdarstellung für das abgelaufene Haushaltsjahr enthalten, denn die gemeindliche Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr und deren Bedeutung im Rahmen der Haushaltswirtschaft spiegeln sich ebenfalls im Jahresabschluss der Gemeinde wieder.

(vgl. Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen Handreichung für Kommunen 7. Auflage)

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