Eltern zahlen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten eines OGS-Platzes. Beitragszeitraum ist das Schuljahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres). Schließungszeiten (Ferien, Konzeptionstage der Einrichtung, Pandemien, etc.) berühren die Beitragspflicht nicht.
Die Höhe des Elternbeitrages wird anhand des Jahresbruttoeinkommen der Eltern errechnet.
Die Elternbeiträge werden dabei seit dem 01.08.2022 durch Einstufung in Einkommensstufen festgelegt. Einkommen bis 30.000 € sind beitragsbefreit. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 84.000 € ist der Höchstelternbeitrag der Stufe 7 zu entrichten.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.03.2022 erhöhen sich die Elternbeiträge jährlich zum Schuljahresbeginn (01.08.) um 2%.
Elternbeitrag gültig bis 31.07.2024:
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Jahreseinkommen in € |
Elternbeitrag |
Stufe 0 |
bis 30.000 |
0,00 € |
Stufe 1 |
bis 36.000 |
54,06 € |
Stufe 2 |
bis 42.000 |
65,28 € |
Stufe 3 |
bis 50.000 |
107,10 € |
Stufe 4 |
bis 58.000 |
137,70 € |
Stufe 5 |
bis 68.000 |
158,10 € |
Stufe 6 |
bis 84.000 |
173,40 € |
Stufe 7 |
ab 84.000,01 |
188,70 € |
Elternbeitrag gültig ab 01.08.2024:
|
Jahreseinkommen in € |
Elternbeitrag |
Stufe 0 |
bis 30.000 |
0,00 € |
Stufe 1 |
bis 36.000 |
55,14 € |
Stufe 2 |
bis 42.000 |
66,59 € |
Stufe 3 |
bis 50.000 |
109,24 € |
Stufe 4 |
bis 58.000 |
140,45 € |
Stufe 5 |
bis 68.000 |
161,26 € |
Stufe 6 |
bis 84.000 |
176,87 € |
Stufe 7 |
ab 84.000,01 |
192,47 € |
Sofern mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen.
Er bezieht sich auf das Kind mit dem höchsten Elternbeitrag. Für Geschwister-kinder entfällt der Elternbeitrag.
Besuchen Geschwisterkinder eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertages-pflege eine Offene Ganztagsschule, so sind die Eltern auch für diese Geschwisterkinder von der Beitragszahlung befreit.
Das Jugendamt kann den Beitrag ermäßigen oder erlassen, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern zu hoch ist. Ein entsprechender Antrag kann beim Jugendamt gestellt werden.
Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes ver-pflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Belege schriftlich mitzuteilen.
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Bergheim kann auf dieser Seite abgerufen werden.